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Politik: CDU-Spendenaffäre: Keine Zeugen der Anklage

Seit Monaten wird gegen Wolfgang Schäuble und Brigitte Baumeister wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage ermittelt - aber abgeschlossen ist die Sache längst nicht. Und es ist auch noch nicht entschieden, ob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage erhebt gegen beide oder einen.

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Seit Monaten wird gegen Wolfgang Schäuble und Brigitte Baumeister wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage ermittelt - aber abgeschlossen ist die Sache längst nicht. Und es ist auch noch nicht entschieden, ob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage erhebt gegen beide oder einen. Dass der frühere CDU-Chef und die ehemalige CDU-Schatzmeisterin spätestens im Herbst mit einer Anklage rechnen müssen, will gerade erst wieder eine Zeitung erfahren haben. Ein Versuchsballon mit dem Ziel, den tatsächlichen Stand der Dinge herauszufinden?

Der Stand ist dieser: Der zuständige Staatsanwalt ist bis Mitte August in Urlaub, der zuständige Hauptabteilungsleiter sagt, die Ermittlungen seien nicht abgeschlossen, und der Justizsprecher Sascha Daue sagt, das Ergebnis der Ermittlungen sei noch offen. Außerdem ist Schäubles Anwalt noch gar nicht zur Sache gehört worden - daher können die Ermittlungen noch gar nicht abgeschlossen werden. Schäuble selbst begrüßt die Ermittlungen, "weil ich sicher bin, dass die Wahrheit ans Licht kommt", sagt der CDU-Politiker. Er hoffe allerdings, dass diese "leidige Sache" auch wirklich bald abgeschlossen wird.

Ob sie je wirklich abgeschlossen wird, ist freilich ungewiss. Es geht nach wie vor um die Frage, wann und wie der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber dem damaligen CDU/CSU-Fraktionschef Schäuble eine Spende von 100 000 Mark in bar übergeben hat. Schäuble und Baumeister hatten dazu vor dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre unterschiedliche Darstellungen gegeben. Schäuble sagte - und bleibt bis heute dabei -, Schreiber habe ihm das Geld in seinem Bonner Büro übergeben, und er habe es an Baumeister weitergereicht. Baumeister beharrt darauf, sie habe das Geld in Schreibers Haus in Augsburg erhalten und im verschlossenen Umschlag an Schäuble weitergegeben. Da nur einer von beiden Recht haben kann, ermittelt die Staatsanwaltschaft; denn eine Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss kommt einer falschen Zeugenauskunft vor Gericht gleich.

Dafür, dass die Berliner Justiz mehr herausgefunden hat als eben diesen Widerspruch, gibt es bisher keine Anzeichen. Eine Anklage würde dann wohl auch mit einem Schulterzucken des Gerichts enden: Im Zweifel für jeden der Angeklagten. Zumindest die SPD-Mitglieder im Ausschuss sind allerdings inzwischen gar nicht mehr sicher, ob der Widerspruch wirklich einer ist. Erst unlängst haben sie den Verdacht geäußert, es könne zwei Schreiber-Spenden über die gleiche Summe gegeben haben, von denen eine möglicherweise auf dem Umweg über das CDU-Schwarzkontensystem an die Partei zurückgeflossen, die andere aber spurlos verschollen sei.

Gerne gehört haben wird Schäuble die Auskunft des Genfer Untersuchungsrichters Paul Perraudin. Der hat noch einmal klargestellt, eine Namensliste der Schweizer Behörden bedeute nicht, dass die aufgeführten 29 CDU-Politiker im Zusammenhang mit dem Fall Leuna oder mit Konten in der Schweiz stehen. Im Rahmen einer internationalen Ermittlung tauchten Namen - darunter auch der von Schäuble - aus unterschiedlichsten Gründen auf, sagte Perraudin, der die Ermittlungen leitet. Schäuble hat auch am Donnerstag wieder sein Unverständnis über die Art und Weise der Ermittlungen und die Pressepolitik der Genfer Justiz geäußert.

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