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Politik: CDU-Spendenaffäre: OLG Frankfurt entscheidet über Aktenherausgabe

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main will darüber entscheiden, ob der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur CDU-Parteispendenaffäre Anspruch auf alle Akten der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss erklärte sich der 3.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main will darüber entscheiden, ob der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur CDU-Parteispendenaffäre Anspruch auf alle Akten der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss erklärte sich der 3. Strafsenat in dem Streit um die Herausgabe sämtlicher Ermittlungsunterlagen zum Finanzskandal der hessischen CDU für zuständig.

Das hessische Justizministerium hatte eine solche Zuständigkeit des Gerichts mit der Begründung bestritten, die Herausgabe der Akten stehe nicht in Zusammenhang mit einem Strafverfahren, sondern sei ein normaler Verwaltungsvorgang.

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