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CDU-Spendenaffäre: Schreiber darf ausgeliefert werden

Der Waffenhändler Karlheinz Schreiber darf von Kanada an Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das höchste Berufungsgericht der kanadischen Provinz Ontario entschieden. Schreiber will nun vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen.

Toronto/Augsburg - Eine Auslieferung des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber, der Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre, rückt näher. Das höchste Berufungsgericht der kanadischen Provinz Ontario in Toronto hat den Einspruch des 71-Jährigen gegen seine geplante Auslieferung durch Kanada abgelehnt. Die Augsburger Justiz, die seinen Fall verfolgt, rechnet nun mit einer baldigen Überstellung nach Deutschland.

Allerdings kündigte Schreibers Anwalt Edward Greenspan sofort an, dass er nun ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof Kanadas in der Hauptstadt Ottawa anstrengen werde. Diese Möglichkeit steht ihm offen. Das kanadische Justizministerium konnte am Mittwoch nicht einschätzen, wie lange sich das Verfahren noch hinziehen wird.

Dagegen sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz in Augsburg der dpa, auch wenn Schreiber noch den Obersten Gerichtshof anrufen könne, sei mit einer raschen Entscheidung der kanadischen Justiz zu rechnen. «Dann ist das Ende der Fahnenstange für Schreiber erreicht», sagte Nemetz.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft bemüht sich seit 1999, den Waffenlobbyisten vor Gericht zu stellen. Nemetz sagte: «Bisher verlief der Fall im Schneckentempo, jetzt könnte es schnell gehen.» Schreiber wird wegen Steuerhinterziehung, Bestechung und Untreue gesucht.

Bei internationalen Geschäften mit Panzern, Hubschraubern und Flugzeugen soll er Millionen an Schmiergeldern erhalten und über ein undurchsichtiges Geflecht von Tarnfirmen an deutsche Politiker und Manager weitergereicht haben. Der damalige CDU-Partei- und Fraktionschef Wolfgang Schäuble geriet durch Details über eine umstrittene 100 000-Mark-Spende des Waffenlobbyisten im Jahr 2000 so unter Druck, dass er zurücktrat.

Unter anderem soll Schreiber wesentlich an einem Panzergeschäft mit Saudi-Arabien mit einer Bestechungssumme von umgerechnet rund 110 Millionen Euro beteiligt gewesen sein. Im August 1999 wurde er in Kanada kurzfristig festgenommen, weil Deutschland seine Auslieferung beantragt hatte. Doch die Überstellung wurde dadurch erschwert, dass er sowohl die deutsche als auch die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt.

Bislang sind in Augsburg vier Prozesse im Rahmen der Schreiber-Affäre geführt worden. Dabei wurden zwei Thyssen-Manager, der frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls und der Politikersohn Max Strauß zu Bewährungs- und Gefängnisstrafen verurteilt. Lediglich Pfahls hat zugegeben, direkt von Schreiber bestochen worden zu sein. Das Revisionsverfahren in Sachen Strauß soll in der zweiten Jahreshälfte beginnen.

Nemetz erklärte am Mittwoch, er empfinde Genugtuung, dass die langwierige Arbeit der Staatsanwaltschaft doch noch erfolgreich enden könne. Noch sei man aber am Ziel nicht angekommen. Wenn Schreiber ausgeliefert werde, müsse mit einem Monate langen Hauptverfahren gegen den Angeklagten gerechnet werden. Nemetz betonte: «Den Gerichten wollte Schreiber stets nichts sagen, den Medien hat er viel erzählt. Das lässt auf eine umfangreiche Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung schließen.» (tso/dpa)

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