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CDU und CSU: Zwei Parteien, eine Fraktion

Hamburg (22.09.

Hamburg (22.09.2005, 13:59 Uhr) - Seit den Anfängen der Bundesrepublik bilden die beiden selbstständigen Parteien CDU und CSU eine gemeinsame Bundestagsfraktion. Grundlage dieser Zusammenarbeit sind die parlamentarische Praxis, nach jeder Wahl getroffene Vereinbarungen und die Geschäftsordnung des Bundestages.

Die Existenz zweier christlicher Parteien mit bundesweitem Anspruch und das Verhältnis der «Schwesterparteien» zueinander datiert aus den Gründerjahren. Während die ab 1945 gegründeten regionalen Verbände der CDU sich 1950 zusammenschlossen, beharrte die CSU bereits beim ersten Unionstreffen im April 1946 auf ihrer Eigenständigkeit und lehnte eine Integration in die CDU ab. Nach der ersten Bundestagswahl 1949 bildeten beide Parteien zwar eine gemeinsame Fraktion, die Bayern bestanden aber auf einer eigenen Landesgruppe. Bei der Wahl waren beide mit eigenen Landeslisten angetreten - die CSU nur in Bayern, die CDU in den übrigen Ländern. In der amtlichen Statistik wurden sie aber als «verschiedene Landesgruppen einer Partei angesehen».

Das Verhältnis der »Schwestern» war oft belastet. So trat bei der Saar-Wahl 1955 eine CSU-Saar in Erscheinung. Ebenfalls an der Saar trat bei der Bundestagswahl 1957 die CSU in Konkurrenz zur CDU an. In Oppositionszeiten eskalierte der Streit: Nach der Bundestagswahl 1972 brachte CSU-Chef Franz Josef Strauß eine «Vierte Partei» als Konkurrenz zur CDU ins Gespräch. Nach der verlorenen Wahl 1976 beschloss die CSU in Wildbad Kreuth das Ende der Fraktionsgemeinschaft, nahm dies jedoch einen Monat später zurück. 1980 und 2002 musste die CDU dem CSU-Vorsitzenden den Vortritt bei der Kanzlerkandidatur lassen.

Weil sie als gemeinsame Fraktion stärker als die SPD war, stellte die Union von 1949 bis 1972 und von 1976 bis 1998 neun der bislang elf Bundestagspräsidenten. Die Sozialdemokraten kamen nur 1972 bis 1976 mit Annemarie Renger und ab 1998 mit Wolfgang Thierse zum Zuge. Einziger CSU-Präsident war Richard Stücklen (1979-83). Legt man die aktuelle SPD-Sicht nach Parteien zu Grunde, so wäre die SPD meist stärker gewesen. Nur 1953, 1957, 1961 und 1990 hatte die CDU allein mehr Mandate. Bei Bildung der Großen Koalition 1966 war nicht strittig, dass die CDU den Kanzler stellte, obwohl sie 1965 allein weniger Sitze als die SPD gewonnen hatte.

Als Voraussetzung für die Bildung einer Fraktion bestimmt die Geschäftsordnung des Bundestages seit 1969, dass Abgeordnete mit gleichen Zielen eine Gemeinschaft bilden können. Die Parteien dürfen jedoch in keinem Bundesland konkurrieren. Zuvor war von Mitgliedern «der gleichen Partei» die Rede. (tso/dpa)

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