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Politik: CDU warnte Fischer früh vor Visapraxis

Berlin - Außenminister Joschka Fischer (Grüne) hat im Frühjahr 2000 Bedenken gegen den so genannten Volmer-Erlass persönlich zurückgewiesen. Das ergibt sich aus dem Antwortschreiben Fischers auf einen warnenden Brief des damaligen baden-württembergischen Innenministers Thomas Schäuble (CDU), die beide dem Tagesspiegel vorliegen.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Außenminister Joschka Fischer (Grüne) hat im Frühjahr 2000 Bedenken gegen den so genannten Volmer-Erlass persönlich zurückgewiesen. Das ergibt sich aus dem Antwortschreiben Fischers auf einen warnenden Brief des damaligen baden-württembergischen Innenministers Thomas Schäuble (CDU), die beide dem Tagesspiegel vorliegen.

Schäuble wertet den Erlass am 30. März 2000 als „Mosaikstein in dem erkennbaren Bestreben weiter Teile der Bundesregierung, von den bisher anerkannten ausländerrechtlichen und ausländerpolitischen Zielsetzungen … abzurücken“. Als „nicht sachgerecht“ monierte er vor allem, dass die Anforderungen an den Nachweis der Rückkehrbereitschaft gesenkt würden. Im Volmer-Erlass vom 3. März 2000 wird das Prinzip „Im Zweifel für die Reisefreiheit“ ausgegeben. Hingegen fordert Schäuble, dass ein Visum nicht erteilt werden dürfe, „wenn Zweifel an der Bereitschaft eines Ausländers, nach Ablauf des Visums freiwillig zurückzukehren, nicht ausgeräumt werden können“. Sonst drohe eine „Umgehung der Einreisebestimmungen“ mit der Folge, dass mehr Ausländer zwangsweise abgeschoben werden müssten.

Fischer antwortet am 18. April 2000, der Erlass beinhalte „keinerlei Änderung der geltenden ausländerrechtlichen Lage“. Er solle die Praxis „transparenter und bürgerfreundlicher“ gestalten. Auf die Missbrauchswarnung geht Fischer nicht direkt ein. Er schreibt nur, dass eine „Ermessensentscheidung zu treffen ist, wenn nicht hinreichend wahrscheinlich festgestellt werden kann, dass der Antragsteller sein Visum missbrauchen … will“. Ziel müsse sein, „so viel Reisefreiheit wie möglich zu gewährleisten und gleichzeitig eine Umgehung der Einreisebestimmungen zu vermeiden“.

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