zum Hauptinhalt

Politik: Chefankläger kehrt zurück

Berliner Generalstaatsanwalt klagt erfolgreich gegen Senatorin

Berlin (Tsp). Der abberufene Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge hat einen Teilerfolg vor Gericht erstritten. Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts darf der 61Jährige bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung sein Amt weiter ausüben. Schubert kündigte Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht an. Der Generalstaatsanwalt war Ende August vom Abgeordnetenhaus auf Initiative von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) abgewählt worden. Weil sich der Jurist mehrfach über Weisungen hinweggesetzt haben soll, sah Schubert das Vertrauensverhältnis als zerrüttet an. Entzündet hatte sich der Streit an Differenzen um die Sonderermittlungsgruppe zur Affäre der Berliner Bankgesellschaft.

Laut Verwaltungsgericht durfte Karge aber nicht wie ein politischer Beamter eingestuft und damit abgewählt werden. Nach dem Gesetz können politische Beamte nur diejenigen sein, deren Amt die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erfordert. Senatorin Schubert bekräftigte, mit der Abwahl sei geltendes Berliner Recht angewendet worden. Sie werde gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

UND MEINUNGSSEITE

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false