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Politik: Christdemokraten am Rande der Pleite

Von Robert Birnbaum CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann war wirklich verblüfft. Nicht über das Urteil – damit hatte der Jurist nach dem Gang der Verhandlungen vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht durchaus gerechnet.

Von Robert Birnbaum

CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann war wirklich verblüfft. Nicht über das Urteil – damit hatte der Jurist nach dem Gang der Verhandlungen vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht durchaus gerechnet. Aber dass die Richter keine Revision mehr gegen ihren Spruch zulassen wollten, das war für Hausmann „überraschend und enttäuschend zugleich“. Das ist nur zu verständlich. Hat das Urteil vom Mittwoch nämlich Bestand, muss die CDU doch noch rund 21 Millionen Euro aus Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) zurückzahlen – was sie an den Rand der Pleite bringen könnte.

Die Strafe hatte Thierse über die Bundespartei verhängt, weil im Rechenschaftsbericht 1988 rund 18 Millionen in der Schweiz versteckte Schwarzgeld-Mark des Landesverbands Hessen nicht auftauchen. Die CDU hatte dagegen geklagt, und das Verwaltungsgericht Berlin hatte ihr im Januar vorigen Jahres Recht gegeben.

Im Kern geht es um eine juristische Spitzfindigkeit. Im Parteiengesetz steht ziemlich ausführlich, wie ein Rechenschaftsbericht einer Partei auszusehen hat und bis wann er beim Bundestagspräsidenten einzureichen ist. Nicht ausdrücklich steht in dem Gesetz aber vermerkt, dass er nicht nur vollständig und termingerecht, sondern auch sachlich richtig sein muss, damit Thierse die vorgesehenen Staatszuschüsse fließen lassen darf. Die CDU argumentiert sinngemäß, das sei kein Versäumnis des Gesetzgebers, sondern Absicht: Es reiche aus, fristgemäß einen Rechenschaftsbericht abzuliefern. Außerdem wandte Hausmann ein, die – seinerzeit ahnungslose – Bundes-CDU könne nicht für Untaten ihres Landesverbands büßen müssen.

Der Dritte OVG-Senat sieht das anders. Schon aus dem Transparenzgebot, so die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann, ergebe sich, dass Parteien ihre Finanzen bei Strafe „richtig und vollständig“ offen legen müssten. Die CDU müsse zurückzahlen. Und Revision gegen das Urteil, also eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht, werde nicht zugelassen.

Aber so schnell gibt die CDU eine Summe nicht verloren, die einem kompletten Wahlkampfetat entspricht. Hausmann kündigte Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision an. Würde dieser Weg versperrt, könnte die CDU als nächstes vor das Verfassungsgericht ziehen. Das dauert Monate. Zurückgezahlt werden muss, wenn überhaupt, erst ganz am Schluss. Im Adenauer-Haus sieht man den Spruch denn auch vorerst sportlich: „Im Fussball würde man sagen: Es steht Eins zu Eins."

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