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CHRISTEN UND ANDERE GLÄUBIGE: „Kein Exklusivrecht der Kirchen“

Die katholische Kirche scheint offen zu sein für die verfassungsrechtliche Gleichstellung des Islams: Es sei „grundsätzlich wünschenswert, dass die muslimischen Gemeinschaften den christlichen Kirchen rechtlich gleichgestellt werden“, schreibt der Sekretär der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, in einem Beitrag für die „Tageszeitung“ (taz). „Vor allem ist der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Exklusivrecht der Kirchen“, wenn andere die Bedingungen einer Religionsgemeinschaft erfüllten.

Die katholische Kirche scheint offen zu sein für die verfassungsrechtliche Gleichstellung des Islams: Es sei „grundsätzlich wünschenswert, dass die muslimischen Gemeinschaften den christlichen Kirchen rechtlich gleichgestellt werden“, schreibt der Sekretär der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, in einem Beitrag für die „Tageszeitung“ (taz). „Vor allem ist der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Exklusivrecht der Kirchen“, wenn andere die Bedingungen einer Religionsgemeinschaft erfüllten. Das klang unter Kardinal Karl Lehmann, dem früheren Vorsitzenden der Bischofskonferenz, noch anders: Er hatte wegen der „prägenden Rolle“ des Christentums eine besondere Förderung der Kirchen eingefordert. Das deutsche Modell sei ja eigens für sie geschaffen worden. Dem widerspricht etwa der Münsteraner Staatsrechtler Christian Walter: Der Passus der Weimarer Reichsverfassung, den das Grundgesetz übernommen hat, gewähre anderen Religionen gleiche Rechte, wenn sie entsprechend verfasst seien und eine gewisse Aussicht auf Dauerhaftigkeit hätten. ade

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