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Chronologie: Der "Fall Motassadeq" vor deutschen Gerichten

Der Fall von Mounir al Motassadeq beschäftigt die deutsche Justiz schon seit Jahren. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), den 32-Jährigen auch wegen Beihilfe zum Mord schuldig zu sprechen, muss das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Strafmaß neu festlegen.

Karlsruhe - Es ist dann das dritte Mal, dass sich das hanseatische Gericht mit dem Fall befasst. Tagesspiegel Online gibt einen Überblick über das juristische Tauziehen:

28. November 2001: Gut zwei Monate nach den Anschlägen vom 11. September wird Motassadeq in Hamburg festgenommen. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt den Elektrotechnikstudenten, die Todespiloten um Mohammed Atta bei der Vorbereitung der Anschläge in den USA unterstützt zu haben.

23. August 2002: Der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm erhebt Anklage gegen Motassadeq. Er wirft ihm Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord an rund 3000 Menschen vor.

22. Oktober 2002: Vor dem OLG in Hamburg beginnt das Verfahren gegen Motassadeq als weltweit erster Prozess um die Anschläge vom 11. September.

19. Februar 2003: Trotz der Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten und der Sperrung von möglicherweise entlastenden Beweisunterlagen aus den USA verurteilt das OLG Motassadeq zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Die Verteidigung geht in Revision beim Bundesgerichtshof.

4. März 2004: Der BGH hebt den Schuldspruch gegen Motassadeq auf und verweist das Verfahren zur Neuverhandlung an das Hamburger OLG zurück. Begründung: Von den USA gesperrte, möglicherweise entlastende Zeugenaussagen des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge, Ramzi Binalshibh, wurden nicht genügend berücksichtigt.

7. April 2004: Das Hamburger Gericht beschließt, Motassadeq unter Auflagen auf freien Fuß zu setzen, da es keinen dringenden Tatverdacht auf Beihilfe zum Mord an den Opfern der Anschläge vom 11. September mehr gebe.

10. August 2004: Vor dem Hamburger OLG beginnt der zweite Prozess gegen Motassadeq. Während des gesamten Prozesses bleibt der Angeklagte unter strengen Auflagen auf freiem Fuß.

19. August 2005: Das Gericht verurteilt Motassadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord wird er freigesprochen. Der Marokkaner wird vom Gerichtssaal ins Gefängnis überstellt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft kündigen danach Revision gegen das Urteil an.

25. November 2005: Motassadeqs Anwalt Gerhard Strate legt Verfassungsbeschwerde gegen Motassadeqs Haft ein. Motassadeq sei seinen Verschonungsauflagen während des Prozesses stets nachgekommen. Die erneute Haft sei willkürlich.

7. Februar 2006: Der Haftbefehl wird außer Vollzug gesetzt und Motassadeq kommt wieder frei. Das beschließt das Hamburger Oberlandesgericht aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

12. Oktober 2006: Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

16. November 2006: Der BGH spricht den Marokkaner auch der Beihilfe zum Mord bei den Anschlägen vom 11. September schuldig. Der Fall wird an das Hamburger OLG zurückverwiesen, das nun das Strafmaß neu bestimmen muss. (tso/AFP)

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