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Chronologie: Die Terrorprozesse gegen al Motassadeq

Mehr als fünf Jahre sind seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vergangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich nun ein zweites Mal mit dem Fall.

Berlin - Das Strafverfahren gegen Mounir al Motassadeq, den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten um Mohammed Atta, ist noch immer nicht rechtskräftig abgeschlossen. Eine Dokumentation des Falls:

22. Oktober 2002: Eröffnung des weltweit ersten Prozesses um die Terroranschläge vom 11. September 2001 vor dem Oberlandesgericht (OLG). Angeklagt ist der Marokkaner al Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der damals 28-jährige Student gehörte zum Freundeskreis um den Terrorpiloten Mohammed Atta.

19. November 2002: Der von den USA verhaftete mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge, Ramzi Binalshibh, darf nicht als Zeuge aussagen. Die US-Behörden lehnen das Rechtshilfeersuchen des deutschen Justizministeriums ab.

22. Januar 2003: Kanzleramt und Bundesinnenministerium sperren die den deutschen Geheimdiensten vorliegenden US-Vernehmungsprotokolle von Binalshibh. Damit stehen die Aussagen dem Gericht nicht zur Verfügung.

19. Februar 2003: Al Motassadeq wird zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Gericht hält den Marokkaner in allen Anklagepunkten für schuldig.

4. März 2004: Der BGH in Karlsruhe entscheidet, dass das Verfahren gegen al Motassadeq wegen eingeschränkter Möglichkeiten der Wahrheitsfindung neu aufgerollt werden muss.

7. April 2004: Der 4. Strafsenat des OLG setzt al Motassadeq auf freien Fuß.

10. August 2004: Der zweite Prozess gegen al Motassadeq beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

24. Mai 2005: Von US-Behörden zur Verfügung gestellte Zusammenfassungen von Aussagen des mutmaßlichen Terrordrahtziehers Binalshibh und des angeblichen Al-Qaida-Kontaktmannes Mohamedou Ould Slahi werden im Prozess verlesen und später als Beweismittel zugelassen.

9. Juni: Der BGH bestätigt den Freispruch des Marokkaners Abdelghani Mzoudi.

15. Juni 2005: Mzoudi macht im Prozess gegen al Motassadeq von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

9. August 2005: Die Bundesanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer die Höchststrafe von 15 Jahren. Die Ankläger befinden al Motassadeq der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen für schuldig.

12. August 2005: Die Verteidigung des Marokkaners beantragt Freispruch. Nach Ansicht von Verteidiger Udo Jacob "ist nicht ein einziger Beweis für die gesamte Anklage gegeben".

19. August 2005: Das OLG verurteilt al Motassadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der 31-Jährige habe sich im Zusammenhang mit den Attentaten aber nicht der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht hat.

7. Februar 2006: Motassadeq wird aus der Haft entlassen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde Motassadeqs zugelassen. (tso/ddp)

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