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Chronologie: Ein neuer Anlauf zur EU-Verfassung

Deutschland will während seiner am 1. Januar 2007 beginnenden EU-Ratspräsidentschaft der EU-Verfassung einen neuen Impuls verleihen. Eine Übersicht der wichtigsten Stationen der Verfassung.

25. März 1957:

In Rom unterzeichnen sechs Staaten die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Mit dem EGKS-Vertrag bilden sie die "Europäischen Gemeinschaften". Die Römischen Verträge treten zum 1. Januar 1958 in Kraft.

9./10. Dezember 1991: Die Staats- und Regierungschefs einigen sich in Maastricht auf den Vertrag zur Europäischen Union. Er legt den Fahrplan zur Wirtschaft- und Währungsunion fest und tritt zum 1. November 1993 in Kraft. Die EG-Staaten verständigen sich auch auf die Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Kooperation in der Innen- und Justizpolitik.

16./17. Juni 1997: Die Staats- und Regierungschefs weiten auf dem Gipfel von Amsterdam die Kompetenzen des EU-Parlaments aus. Außerdem einigen sie sich auf Verbesserungen bei der gemeinsamen Verteidigungspolitik. Der "Vertrag von Amsterdam" tritt im Mai 1999 in Kraft.

7./9. Dezember 2000: In Nizza beschließt die EU die institutionellen Voraussetzungen für ihre Erweiterung auf 25 Mitglieder und gibt den Startschuss für innere Reformen. Die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" wird feierlich proklamiert.

15. Dezember 2001: Im belgischen Laeken wird ein Konvent auf den Weg gebracht, der das Regelwerk der EU überarbeiten und die institutionellen Verhältnisse in Europa neu fassen soll. Konventpräsident wird Valéry Giscard d'Estaing. Der Konvent nimmt Anfang 2002 seine Arbeit auf.

20. Juni 2003: Nach fast 18-monatiger Arbeit legt der Konvent seinen Vorschlag für eine europäische Verfassung vor. Er wird auf dem EU-Gipfel von Thessaloniki von den Staats- und Regierungschefs "zustimmend zur Kenntnis genommen". Ab Oktober soll eine Regierungskonferenz letzte Abstimmungen vornehmen.

12./13. Dezember 2003: Die Regierungskonferenz kann auf ihrer Sitzung in Brüssel keine Einigung über den Verfassungsentwurf erzielen. Polen will aus innenpolitischen Gründen nicht hinter Nizza zurückgehen, wo dem Neumitglied ein überproportionales Stimmengewicht eingeräumt worden war. Spanien, eines der Hauptempfängerländer von EU-Subventionen, will seine Blockademöglichkeiten im Europäischen Rat nicht aufgeben.

17./18. Juni 2004: Nachdem unter irischer EU-Ratspräsidentschaft die Regierungskonferenz im März ihre Arbeit wieder aufnimmt, wagt der EU-Verfassungsgipfel in Brüssel einen neuen Anlauf. Erst in letzter Minute können die noch offenen Punkte wie die künftige Abstimmungsquoten in der EU geregelt werden.

29. Oktober 2004: Die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnen in Rom den Verfassungsvertrag. Damit beginnt ein auf zwei Jahre veranschlagter Ratifikationsprozess.

11. November 2004: Als erstes EU-Land ratifiziert Litauen den Verfassungsvertrag.

29. Mai 2005: In Frankreich scheitert ein Referendum. 54,87 Prozent der Wähler stimmen gegen das Vertragswerk.

1. Juni 2005: In den Niederlanden kann nach einer Gesetzesänderung die Bevölkerung über die EU-Verfassung abstimmen. 61,6 Prozent der Wähler lassen die Verfassung durchfallen.

16./17. Juni 2005: Die 25 Staats- und Regierungschefs der EU beschließen in Brüssel eine einjährige "Denkpause".

15./16. Juni 2006: Der EU-Gipfel verständigt sich auf eine weitere Vertagung. Eine neue Roadmap soll unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 vorgelegt werden. (Von André Spangenberg, ddp)

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