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"Cicero"-Prozess: Bundesregierung gegen Straffreiheit bei Geheimnisverrat

Die Bundesregierung hat sich gegen eine generelle Straffreiheit für Journalisten bei der Veröffentlichung geheimer Informationen staatlicher Behörden ausgesprochen.

Karlsruhe - "Ein Journalist kann sich strafbar machen, wenn er die Veröffentlichung eines von einem Amtsträger verratenen Dienstgeheimnisses betreibt", sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Lutz Diwell. Damit stellte er sich gegen entsprechende aktuelle Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Grünen und der FDP.

Es sei "keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen", betonte der Justizstaatssekretär. "Ein Journalistenprivileg kann es hier nicht geben", betonte Diwell in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Durchsuchungsaktion beim Politmagazin "Cicero".

Im September 2005 waren die "Cicero"-Redaktion und das Wohnhaus von Autor Bruno Schirra auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft durchsucht und Computerdaten beschlagnahmt worden. Hintergrund war ein Artikel Schirras im April 2005 im "Cicero", in dem er aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitierte. Die Staatsanwaltschaft sah eine Beihilfe zum Geheimnisverrat gegeben. Zu einem Prozess kam es letztlich aber nicht.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über zwei Verfassungsbeschwerden des "Cicero"-Chefredakteurs Wolfram Weimer gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion. Sein Anwalt rügte eine Verletzung der Pressefreiheit. Das Verfassungsgericht solle feststellen, dass sich "Journalisten in Fällen wie diesem nicht wegen Beihilfe zum Dienstgeheimnisverrat strafbar machen können". (tso/ddp)

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