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Politik: Clement: Jeder Job ist zumutbar

Regierung will Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer durchsetzen /Auch keine Ausnahmen für Familienväter

Von Antje Sirleschtov

Berlin. Die Bundesregierung will bei Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Zukunft konsequenter gegen Arbeitsverweigerung und die Ablehnung von Jobangeboten vorgehen. Auch Familien sollen davon nicht mehr ausgenommen werden, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Am kommenden Mittwoch will die Bundesregierung ein Gesetzespaket zur Reform des Arbeitsmarktes verabschieden, nach dem ab 2004 auch die Zahlung von Kleider- und Möbelgeld für Bedürftige abgeschafft werden soll. Die Union will nach Informationen des Tagesspiegels Mitte August über ein Alternativmodell dazu abstimmen.

Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger müssen ab 2004 mit schärferen Sanktionen rechnen, wenn sie einen angebotenen Arbeitsplatz ablehnen oder nicht genügend eigene Mitarbeit bei der Jobsuche nachweisen. Als zumutbares Jobangebot bezeichnete Wirtschaftsminister Clement „jeden Arbeitsplatz“, eine Aus- und Weiterbildung sowie gemeinnützige Arbeit. Wer sich dem verweigere, müsse mit harten Sanktionen rechnen.

So werden laut Gesetzentwurf vom Arbeitslosengeld II drei Monate lang 30 Prozent oder rund 100 Euro im Monat gekürzt. Im Wiederholungsfall drohen Drückebergern weitere Kürzungen, und zwar zweimal in gleicher Höhe. Weil es auch heute schon gesetzliche Sanktionen gibt, die die Arbeitsämter allerdings kaum nutzten, sollen deren Rechte gegenüber den Betroffenen gestärkt werden. So können in Zukunft auch Sanktionen verhängt werden, wenn Familien betroffen sind. Zur Sicherung des Lebensunterhalts der Angehörigen sind in diesen Fällen nur noch „Sachleistungen“ – etwa in Form von Lebensmittelgutscheinen – vorgesehen. Neu geregelt wird zudem, dass die Sanktionen ungeachtet einer gerichtlichen Überprüfung „sofortige“ Wirkung entfalten und der Rechtsweg keine aufschiebende Wirkung mehr hat. „Die Mentalität aller Beteiligten muss sich ändern“, sagte Clement.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums sollen Empfänger des Arbeitslosengeldes II statt einer Regelleistung und Sonderzahlungen nur noch eine pauschale Zahlung erhalten. Sie bekommen demnach im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro. Der Betrag setzt sich aus dem bisherigen Regelsatz der Sozialhilfe plus einem Aufschlag von 16 Prozent für einmalige Ausgaben wie für Kleidung oder Möbel zusammen. Clement gleicht seinen Gesetzentwurf damit den Plänen von Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) an. Sie will die nur noch für erwerbsunfähige Langzeitarbeitslose vorgesehene Sozialhilfe ebenfalls als Pauschalbetrag auszahlen.

Die unionsregierten Länder und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereiten sich nach Informationen des Tagesspiegels derweil darauf vor, die Pläne der Regierung zu stoppen und einen eigenen Vorschlag auf der Basis einer Initiative des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) – dem so genannten Wisconsin-Modell – vorzulegen.

„Wir werden dieses Modell unterstützen“, sagte der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl-Josef Laumann dem Tagesspiegel. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Unionsspitze am 20. August in Berlin entscheiden.

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