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CO2-Reduzierung: Strengere Klimaziele für schwere Autos

BIS 2015 Die europäischen Autohersteller müssen bis 2015 den durchschnittlichen CO2-Ausstoß ihrer Neuwagenflotten auf 130 Gramm pro Kilometer senken – sonst fallen Strafzahlungen an. Dieses 2008 unter dem Druck der Autolobby von der EU festgelegte Ziel gilt als wenig ambitioniert.

BIS 2015

Die europäischen Autohersteller müssen bis 2015 den durchschnittlichen CO2-Ausstoß ihrer Neuwagenflotten auf 130 Gramm pro Kilometer senken – sonst fallen Strafzahlungen an. Dieses 2008 unter dem Druck der Autolobby von der EU festgelegte Ziel gilt als wenig ambitioniert. Kaum ein Hersteller wird angesichts des technischen Fortschritts bei der Motorenentwicklung die Vorgabe wohl verfehlen. In Brüssel will man deshalb die Messlatte für die Zeit nach 2015 höher legen.

BIS 2020

Die EU-Kommission hat gerade vorgeschlagen, das unverbindlich geltende Ziel, den CO2-Ausstoß ab 2020 auf 95 Gramm je Kilometer zu senken, gesetzlich vorzuschreiben. Die Autohersteller sollen außerdem Elektrofahrzeuge auf ihren Flotten-Grenzwert anrechnen dürfen. Über die Berechnungsweise gibt es – wie 2008 – Streit zwischen den auf Mittel- und Oberklassewagen ausgerichteten deutschen Autobauern und Massenherstellern wie Fiat, Peugeot Citroen oder Renault. Der Vorschlag aus Brüssel, der jetzt im Gesetzgebungsverfahren beraten wird, verpflichtet besonders die deutschen Hersteller auf ehrgeizigere Klimaziele. Grundsätzlich orientiert sich der CO2-Grenzwert am Gewicht eines Fahrzeugs (was Umweltverbände kritisieren). Danach dürfen schwere Autos – gemessen am Durchschnittsgewicht aller verkauften Autos – mehr CO2 ausstoßen als kleinere. Streit gibt es darüber, welcher Hersteller wie viel mehr CO2 ausstoßen darf. Hier fühlen sich beide – Premium- und Massenproduzenten – benachteiligt.

BIS 2025

Die EU hat kein CO2-Ziel für die Zeit nach 2025 definiert. Umweltverbände schlagen 60 Gramm pro Kilometer vor. Dies entspräche einem Spritverbrauch von drei Litern Benzin auf 100 Kilometern. Die Industrie lehnt eine langfristige Festlegung ab. mot

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