zum Hauptinhalt
Als Staatspartei galt Horst Seehofers CSU lange. Vorbei – aber noch nicht in allen Köpfen, berichten die Prüfer.

© Peter Kneffel/dpa

CSU-Umfrageaffäre: Watschn vom Rechnungshof

Bayerns Regierung ließ CSU-Umfragen aus Steuern finanzieren – ein Fall für den Bundestagspräsidenten. Norbert Lammert könnte als Strafe eine Million Euro verlangen.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kann sich an die Arbeit machen: Das lang erwartete Gutachten von Bayerns Oberstem Rechnungshof (ORH) zur CSU-Umfrageaffäre ist da. Lammert hat jetzt zu prüfen, ob die Staatsregierung in München zwischen 2000 und 2009 auf Kosten der Steuerzahler Erhebungen in Auftrag gegeben hat, die nicht dem Freistaat, sondern der CSU nutzten. Das wäre ein Fall von verdeckter Parteienfinanzierung.

Lammert wollte die Meinung der Rechnungsprüfer abwarten. Nimmt er deren 28-seitige Analyse nun zur Grundlage, dann wird es äußerst unangenehm für die CSU, deren Parteichef Horst Seehofer und vor allem Staatskanzlei-Leiter Siegfried Schneider. Denn in allen heftig kritisierten Punkten gibt der ORH der bayerischen Landtagsopposition Recht. In den „Resonanzstudien“, die immer unter Verschluss gehalten worden waren, wurde etwa regelmäßig die „Sonntagsfrage“ gestellt, um die politische Stimmung zu erforschen. Es wurde erhoben, welche Kompetenz den verschiedenen Parteien bei Sachthemen zugetraut wird und wie beliebt einzelne CSU-Politiker sind. Auch gaben die Mitarbeiter des Hamburger Meinungsforschungsinstituts GMS der CSU strategische Ratschläge – so wurde der Partei 2009 empfohlen, auch den Koalitionspartner FDP zu attackieren und den Konflikt mit dem Bund zu suchen. Das alles, so stellt der Rechnungshof fest, dürfe „nicht Gegenstand von Meinungsumfragen im Auftrag der Staatsregierung“ sein. Die Fragen „gehen über den Aufgaben- und Interessensbereich einer Regierung hinaus“. Deutlich sei vielmehr die „enge Verflechtung der Fragestellungen mit parteipolitischen Belangen“.

Seit die strittigen Studien vor einem halben Jahr bekannt wurden, stellt die Staatsregierung auf stur. Es sei für sie wichtig, über die Meinung der Bevölkerung informiert zu sein, argumentierten Seehofer und Schneider. Erst waren lediglich zwei Erhebungen aus den Jahren 2006 und 2008 bekannt, die 108 000 Euro gekostet hatten. Nur mit einer Verfassungsklage erreichte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher, dass Informationen über weitere Studien herausgerückt wurden – insgesamt waren es acht, die 558 000 Euro gekostet haben. Rinderspachers Vorwurf: „Die CSU hat zur Entlastung der eigenen Parteikasse den Griff in die Staatskasse nicht gescheut.“

Auch wurde im Zuge der mühevollen Aufklärung die bedeutende Rolle des einstigen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber klar. Denn auch im Wahljahr 2003, als Edmund Stoiber im Herbst in Bayern eine Zweidrittelmehrheit der Mandate bei der Landtagswahl einfuhr, gab es Studien. Nach Auffassung des Rechnungshofes „stehen diese Beauftragungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu Wahlen und hätten damit nicht oder zumindest nicht in dieser Form durchgeführt werden dürfen“.

Als Hauptverantwortlichen für die Resonanzstudien sieht die Opposition Staatskanzleichef Siegfried Schneider. Diesen fordert die SPD nun zum Rücktritt auf, denn er habe „die bayerische Öffentlichkeit mehrfach hinters Licht geführt und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bewusst unrichtige Angaben zu den CSU-Umfragen auf Kosten der Steuerzahler gemacht“. Noch heikler wird in diesem Zusammenhang, dass die CSU Schneider als neuen Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien durchdrücken will – ein Posten mit exorbitant hoher Vergütung, was großen Unmut ausgelöst hat. Der Staatskanzleichef sei nicht mehr tragbar, erklärte SPD-Fraktionschef Rinderspacher, auch seine Kandidatur für die Landeszentrale habe sich erübrigt.

Eine frühere Rüge des Rechnungshofs hatte die Staatskanzlei noch im November zurückgewiesen. Wegen der „über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Thematik“ erstellte er nun eine abschließende Beurteilung, in die auch die Argumente der Staatskanzlei einbezogen wurden. An der Einschätzung des Rechnungshofs änderte sich dadurch nichts. Im Gegenteil: An einer Stelle wirft er der Staatskanzlei sogar vor, in ihrer Argumentation wiederum Regierung und Partei zu vermengen.

Bundestagspräsident Norbert Lammert muss nun entscheiden, ob es sich bei der Bezahlung der Resonanzstudien aus dem Landeshaushalt um eine unzulässige Art der Parteienfinanzierung handelt. Wenn er zu dem Schluss kommen sollte, dass dem so ist, droht der CSU eine erhebliche Strafe. Die Partei müsste das Doppelte der Kosten bezahlen, also etwas über eine Million Euro. mit dapd

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false