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Politik: „Dann müsste man Kinderschänder milder strafen“

Freiburger Kriminologe fordert härtere Urteile gegen Autobahnraser

Berlin - Der Freiburger Kriminologe Helmut Kury fordert eine härtere Bestrafung von Rasern. Kury beschäftigt sich beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schon lange mit dem „Missverhältnis“ bei der Beurteilung von Straftaten im und außerhalb des Straßenverkehrs. Er hält die Strafmilderung für den Karlsruher Autobahnraser für falsch. Dagegen sagte der Vorsitzende der Verkehrsrechtsanwälte beim Deutschen Anwaltverein, Hans-Jürgen Gebhardt, der Nachrichtenagentur dpa, härtere Strafen für Raser seien nicht gerechtfertigt.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Harald Kiwull, hatte die Minderung des Strafmaßes für den ehemaligen Mercedes-Testfahrer damit begründet, dass der Täter durch die Medienberichterstattung stigmatisiert worden sei. Am Donnerstag wurde der Autobahnraser, der durch zu dichtes Auffahren den Tod einer jungen Frau und ihrer Tochter verursacht hat, zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. In der Vorinstanz waren es noch 18 Monate ohne Bewährung gewesen. Kury findet das Argument des Richters „verblüffend“. Ihm ist kein anderes Urteil bekannt, bei dem dies eine Rolle gespielt hätte. „Wenn die Stigmatisierung ein Strafmilderungsgrund sein sollte, müsste dies für alle Straftäter gelten“, sagte Kury dem Tagesspiegel. „Dann müsste man jeden Kinderschänder milder bestrafen, denn der wird noch viel stärker stigmatisiert.“ Gebhardt dagegen hält das Argument für „völlig korrekt“. Die berufliche Existenz des Mannes sei zerstört.

Kury erklärt sich die milden Urteile bei Verkehrsstraftaten damit, „dass wir alle Auto fahren. Wir sind alle potenzielle Täter.“ Kury sagte weiter: „Die Opfer von Verkehrsstraftaten, die vielen totgefahrenen Kinder, vergessen wir völlig.“ Verlören Eltern ihr Kind durch einen Verkehrsunfall, gelte das als Pech, werde ein Kind von einem Sexualtäter ermordet, gebe es eine große Öffentlichkeit und womöglich sogar Hilfe für die Eltern. Damit könnten Opfer von Verkehrsstraftaten nicht rechnen.

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