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Politik: Das Abkommen der UN ist ein Erfolg, auch in Deutschland (Kommentar)

Weltweit müssen 250 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren unter Bedingungen arbeiten, die ihrer Entwicklung schaden. 130 Millionen Kinder im Grundschulalter gehen nicht zur Schule.

Weltweit müssen 250 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren unter Bedingungen arbeiten, die ihrer Entwicklung schaden. 130 Millionen Kinder im Grundschulalter gehen nicht zur Schule. Gibt es angesichts dieser Zahlen Grund, die UN-Kinderrechtskonvention zu feiern, die vor zehn Jahren von allen Ländern der Welt, außer Somalia und den USA, unterschrieben wurde? Die Antwort lautet eindeutig: ja. Denn selbst in Entwicklungs- und Schwellenländern, in denen die gröbsten Verletzungen der Kinderrechte registriert werden, hat es dank der Konvention Fortschritte gegeben.

Vor allem aber liegt dieser Erklärung ein für viele Länder grundlegend neues Verständnis von Kindheit zugrunde. Kinder wurden und werden noch vielfach als eigenständige Wesen behandelt, die nicht der Willkür ihrer Eltern anheim gegeben werden dürfen. Dass Kinder aber zumindest in der Theorie fast weltweit als eigenständige Subjekte anerkannt werden und die Rolle der Eltern auf "Treuhänder" reduziert wurde, ist der Verdienst der UN-Kinderrechtskonvention.

Insbesondere dieser Aspekt betrifft auch hochentwickelte Demokratien wie die Bundesrepublik, in der Kinderarbeit und Kindersoldaten kein Thema sind. Der Perspektivwechsel, der sich bei der Reform des Kindschaftsrechts vollzogen hat, kann nicht unmittelbar als Folge der gesellschaftlichen Veränderungen gesehen werden; die Kinderrechtskonvention hat den Verfechtern dabei aber zumindest Rückendeckung gegeben: Es sind jetzt die Kinder, denen bei der Scheidung der Eltern ein Recht auf Umgang mit Vater und Mutter zugesprochen wird, jene haben die Pflicht, ihre Kinder zu treffen. Uneheliche Kinder haben jetzt die gleichen Rechte wie eheliche. Damit sind die eigenständigen Interessen des Kindes anerkannt worden - wie es die UN-Konvention fordert.

Doch für ausländische Kinder gelten andere Maßstäbe. Da verletzt der deutsche Gesetzgeber ungeniert Völkerrecht in Form von Artikel 22 der Kinderrechtskonvention: "Jedes Flüchtlingskind erhält angemessenen Schutz." Dies sieht in Deutschland so aus, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im so genannten Flughafenverfahren wochenlang unbetreut in Flughäfen festgehalten werden, bis ihr Status geklärt ist. 16jährige werden in Abschiebehaft genommen und allein und mittellos in ihr Herkunftsland abgeschoben. Einwände von Menschenrechtlern wegen dieser Verstöße gegen das Kindervölkerrecht verhallen ungehört - so ernst werden die Belange von Kindern auch in Deutschland nicht genommen.

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