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Eigentlich wollte Betül Ulusoy im Juli 2015 ihr Referendariat im Neuköllner Rathaus beginnen, doch ihr Kopftuch ist dort nicht gern gesehen.

© Anna Agliardi/Exberliner

Das Bezirksamt Neukölln und die Rechtsreferendarin Betül Ulusoy: Kopftuchverbot als Stigmatisierung

Warum wird hier, in unserer offenen, pluralistischen Gesellschaft, die Stigmatisierung von Kopftuchfrauen im öffentlichen Raum und in vielen Amtsstuben fortgesetzt? Womöglich sind manche den Islamisten längst auf den Leim gegangen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Barbara John

Da hat das Bezirksamt Neukölln gerade noch mal die rechtsstaatliche Kurve gekratzt, als es die kopftuchtragende Rechtsreferendarin Betül Ulusoy zum Pflichtpraktikum in der Verwaltung zuließ. Außerdem wird die Juristin, falls sie das Angebot annimmt, ihre Arbeit in Hinterzimmern verrichten müssen. So unamtlich wie möglich. Urkunden beglaubigen im Angesicht von Bürgern? Schreck lass nach! Doch nicht durch eine Kopftuchjuristin! Nach so viel albern-hoheitlichem Herumwinden will man endlich mal verstehen, warum das Neuköllner Bezirksamt und andere entschiedene Kopftuchgegner in der Kopfbedeckung immer noch die Integrationstodsünde sehen. Da fällt als Erstes auf, dass sie die Kopftuchpflicht in islamischen Staaten (arabisch/iranisch), verfügt von Ajatollahs, Mullahs und Scheichs, für das halten, was es ist: eine staatlich gewollte, sichtbare Stigmatisierung und Degradierung von Frauen in der Öffentlichkeit. Goldrichtig.

Nur warum wird hier, in unserer offenen, pluralistischen Gesellschaft, die Stigmatisierung von Kopftuchfrauen im öffentlichen Raum und in vielen Amtsstuben fortgesetzt? Warum wird mit dem Finger auf sie gezeigt? Warum werden sie angeblafft, sie passten nicht hierher und sollten das Land verlassen? Kann es sein, dass manche den Islamisten längst auf den Leim gegangen sind, indem sie sich deren Frauenbild zu eigen gemacht haben? Wie anders soll der O-Ton des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Falko Lieke zu verstehen sein: „Das Kopftuch ist Ausdruck von Unterdrückung und Einschränkungen der Frau, die nicht wegdiskutiert oder schöngeredet werden können.“ Wenn es staatlich erzwungen wird, gewiss. Doch hier tragen es Frauen mit qualifizierten Berufen – Juristinnen, Ärztinnen, Lehrerinnen, Betriebswirtinnen –, weil sie es wollen, nicht weil es verlangt wird. Ein Kopftuchverbot, wie von vielen gewünscht, wäre dagegen eine erneute Unterwerfung auf umgekehrte Weise.

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