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Politik: Das Bundesverfassungsgericht entschied im Fall eines Deserteurs

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rehabilitierung eines Mannes ermöglicht, der 1974 in der DDR wegen Fahnenflucht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war und sich nach eigenen Angaben aus politischen Gründen dem Wehrdienst entzogen hatte. In einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil hoben die Verfassungshüter eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLG) auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rehabilitierung eines Mannes ermöglicht, der 1974 in der DDR wegen Fahnenflucht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war und sich nach eigenen Angaben aus politischen Gründen dem Wehrdienst entzogen hatte. In einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil hoben die Verfassungshüter eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLG) auf. Dort hatten die Richter den Rehabilitierungsantrag abgelehnt. Zur Begründung übernahmen sie ohne weitere Prüfung die Feststellungen des DDR-Militärgerichts. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verstieß das OLG damit gegen das vom Grundgesetz geschützte Gebot des fairen Verfahrens und muss den Fall nun erneut verhandeln. (AZ: 2 BvR 1533/94)

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