Politik : „Das grenzt ans Lächerliche“

Experten haben kein Verständnis für Schröders Rechtsstreit gegen Westerwelle wegen dessen Kritik

Berlin - Eigentlich müsste Guido Westerwelle dem Altkanzler dankbar sein. Hat der ihm doch, ganz unverhofft, die medienwirksame Rolle des aufrechten Kritikers eingebracht. Der FDP-Chef hatte erklärt, er finde es „problematisch“, dass Gerhard Schröder als Bundeskanzler „einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste ebenjener Firma tritt“. Schröders Anwalt wies dies als „grob unwahr“ zurück und erwirkte eine einstweilige Verfügung, gegen die wiederum Westerwelle Widerspruch einlegte. Begründung: Er lasse sich nicht den Mund verbieten. Nun muss an diesem Freitag, kaum 48 Stunden nachdem der SPD-Politiker zum Aufsichtsratsvorsitzenden des deutsch- russischen Gaskonsortiums ernannt wurde, das Hamburger Landgericht klären, ob Westerwelle seine Kritik auch künftig noch öffentlich äußern darf.

Das Vorgehen des Altkanzlers, der die juristische Auseinandersetzung offenbar dem politischen Schlagabtausch vorzieht, erinnert an seinen Prozess um die Frage, ob sein Haupthaar gefärbt oder nur getönt sei – und löst wie dieser weithin Kopfschütteln aus. „Entweder er ist sich seiner Sache sehr sicher – oder er hat ein schlechtes Gewissen“, vermutet der ehemalige BDI-Chef Hans-Olaf Henkel.

Politikwissenschaftler Peter Lösche fände es „souveräner“, wenn der Altkanzler auf die Kritik „politisch antworten würde, statt das Ganze juristisch anzugehen“. Schröder könnte ja darauf hinweisen, „welch ungeheuer große Bedeutung die Zulieferung von Energie aus Russland für die Bundesrepublik und Europa insgesamt hat, und dass er als Kanzler dieses Problem angepackt hat, und dass er in diesem Sinne auch als Privatmensch weiter wirken will“. Stattdessen: rechtliche Spitzfindigkeiten. Doch Schröder wird, da ist sich Lösche sicher, scheitern. Die Meinungsfreiheit, sagt er, „ist mit das höchste Gut in einer Demokratie“. Er vermute daher – und er hoffe –, dass das Gericht Westerwelle Recht geben wird, „denn es waren keinerlei ehrenrührige Behauptungen“, die der FDP-Chef aufgestellt habe. Und wenn es doch anders komme? „Dann kann ich nur hoffen, dass Westerwelle bis zum Bundesverfassungsgericht geht“, sagt Lösche.

Es sei doch in der Tat „das normalste von der Welt“, wenn man „als Politiker und Profi wie Westerwelle“ darauf hinweise, dass man den Vorgang „nicht ganz koscher“ finde, springt ihm der Bielefelder Historiker Hans-Ulrich Wehler bei. Der FDP-Chef habe sich ja sehr vorsichtig geäußert. Seine Aussagen entsprächen vielmehr „dem Recht des Politikers auf Kritik an einem Opponenten“ und lägen seiner Meinung nach „weit unterhalb einer Schwelle, jenseits derer man mit Gerichten droht oder tatsächlich arbeitet“.

Schröder habe sich „in eine höchst angreifbare Position begeben“, als er den Aufsichtsratsvorsitz eines Projektes übernahm, „das er selbst eingefädelt hat, ohne jede Rücksicht auf polnische und baltische Interessen“. Dass sich daran Kritik entzünde, liege, so Wehler, „so auf der Hand wie nur irgendetwas“. Wo kommen wir hin, fragt der Historiker, „wenn man ein so dubioses Unternehmen nicht öffentlich kritisieren darf?“ Sollte das Gericht im Sinne Schröders entscheiden, bedeutete das „im Grenzfall, dass Politiker künftig erst einmal ihre Äußerungen über einen Rechtsanwaltstisch laufen lassen müssen, ehe sie sie öffentlich vertreten können: ein unhaltbarer Zustand“. Der Politiker müsse „bis hart an die äußerste Grenze in der Polemik gehen dürfen, ohne dass er den Kadi fürchten muss“, sagt Wehler. Und er fordert den Bundestag auf, „mit großer Mehrheit zu beschließen, dass Bundeskanzler und Minister, sagen wir mal drei bis fünf Jahre, abstinent bleiben und sich zurückhalten sollten, ehe sie in Geschäfte einsteigen, die mit ihrer Amtstätigkeit unmittelbar verbunden waren“.

Nun sei Schröders Engagement für die Russen-Gaspipeline „in keiner Weise juristisch relevant“, sagt der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis. Er fügt aber hinzu: „Aber das ist doch ein Verhalten, das nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption aus dem Jahr 2003 durchaus fragwürdig ist.“ Korruption und Korruptionsbekämpfung, die Diskussion um Offenlegung und Transparenz, das seien Fragen von „erheblicher Relevanz“. „Da muss ein Politiker auch was zu sagen dürfen“, findet Battis. Wer sich „in einen gewissen Ruch begibt – mehr sag ich ja gar nicht –, der muss Kritik ertragen. Wenn er anfängt, Prozesse zu führen, dann grenzt das ans Lächerliche.“

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