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Politik: Das Grundrecht demonstriert

Kann man Fackelmärsche von Neonazis am Brandenburger Tor verhindern? Dürfen Rechtsextremisten, wie am kommenden Samstag geplant, durch das historische jüdische Viertel Berlins ziehen?

Kann man Fackelmärsche von Neonazis am Brandenburger Tor verhindern? Dürfen Rechtsextremisten, wie am kommenden Samstag geplant, durch das historische jüdische Viertel Berlins ziehen? Die Bundesrepublik muss auch künftig Demonstrationen rechtsextremer Gruppen - gerade an symbolträchtigen Orten der Hauptstadt - erdulden. Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dieter Grimm. Der führende Verfassungsjurist war von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit einem Gutachten zu der Frage beauftragt worden, ob das Versammlungsrecht angesichts solcher Aufmärsche verschärft werden kann. Das vertrauliche Gutachten liegt dem Innenminister inzwischen vor, es soll jetzt in einem Arbeitskreis der Länder-Innenminister beraten werden. Das Papier, das als Grundlage für eine Verschärfung des Versammlungsrechts gedacht war, entzieht jedoch den Plänen des Innenministers die Grundlage.

Grimm war nach Gesetzesinitiativen aus Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, Vorschlägen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie einem Referentenentwurf aus dem Hause Schily mit einer Prüfung dieser Vorschläge beauftragt worden. Im Kern enthalten sie zweierlei: Zum einen sollten "Belange der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere solche außenpolitischer Art" als Gründe in das Versammlungsrecht aufgenommen werden, um Demonstrationen verbieten zu können. Zum anderen sollten Demonstrationen an symbolträchtigen Orten generell nicht mehr zugelassen werden.

Das Urteil des Juristen lässt Otto Schily kaum Interpretationsspielraum. Grimm kommt zu dem Schluss, dass der bisher gültige Grund für ein Versammlungsverbot - die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - ausreichend ist. Damit würde der Spielraum der Verhältnismäßigkeit bereits ausgeschöpft. Im Klartext heißt das: Eine empörte Öffenlichkeit kann nicht als Grund dafür herhalten, Nazi-Kundgebungen unter dem Brandenburger Tor zu verbieten.

Ähnlich klar ist Grimms Antwort auf den zweiten Vorschlag. Er schreibt: "Eine Ausweitung der befriedeten Bezirke ... ist nur in engen Grenzen und jedenfalls nicht als Totalverbot zulässig. Die Ausnahmen betreffen Stätten, die an die staatlich organisierte Entwürdigung von Personen und Personengruppen erinnern." In Deutschland kommt für Grimm im Grunde nur eine Art von Orten für zusätzliche befriedete Bezirke in Frage: "Mahnmale für die ermordeten Juden Europas sowie die ermordeten Sinti und Roma". Diese Orte - also auch der des geplanten Mahnmals in Berlin - seien von eindeutigem Symbolgehalt. Der Schutz der Menschenwürde rechtfertige es hier, die Versammlungsfreiheit nachrangig zu behandeln. Auch für ehemalige Konzentrationslager könne dies gelten, meint Grimm. Allerdings nur für die, die nationale Symbole geworden seien - was auf Auschwitz sicher zutreffe. Ungewiss sei aber, ob ein ehemaliges Konzentrationslager auf deutschem Boden diese Symbolkraft habe.

Das Brandenburger Tor, wie vom Bundesinnenministerium vorgeschlagen, könne kein befriedeter Bezirk werden. Es habe zwar öffentliche Bedeutung und Symbolgehalt. Eine eindeutige Symbolik habe das Tor jedoch nicht. Auch die Neue Wache in Berlin, die als tabu für Demonstrationen vorgesehen war, erfüllt nach Ansicht Grimms dafür nicht die Voraussetzungen.

Das Grundgesetz lässt Beschränkungen der Versammlungsfreiheit zu, betont der Gutachter zusammenfassend. Angesichts ihres hohen Ranges dürfe sie jedoch nicht unverhältnismäßig beschränkt werden. Für "Sonderrechte allein gegen nationalsozialistische Ideen" gebe das Grundgesetz "keine Handhabe". Darüber hinaus wären die von den Kritikern der gegenwärtigen Praxis angeführten "Belange der Bundesrepublik Deutschland" als neuer Verbotsgrund mit rechtsstaatlichen Grundsätzen "unvereinbar". Und grundsätzlich gebe es "keine Rechtspflicht" an symbolträchtigen Orten, "nur gleichsinnig zu demonstrieren". Das alles klingt wie eine Abfuhr an jegliche Einschränkung des Versammlungsrechts.

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