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Politik: „Das NPD-Verfahren ist tot“

Verfassungsrichter lehnen trotz Einspruchs der Politik eine mündliche Verhandlung ab / SPD-Innenexperte: Unglaublicher Vorgang

Von Frank Jansen

Berlin . Das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens ist offenbar besiegelt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Donnerstag trotz der „Gegenvorstellungen“ von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bekräftigt, am kommenden Dienstag werde eine Entscheidung verkündet. „Damit ist das Verfahren tot“, hieß es in Kreisen der drei Antragsteller. Mit den Gegenvorstellungen hatten die drei Verfassunsorgane Ende vergangener Woche einen letzten Versuch unternommen, doch noch eine mündliche Verhandlung zu erreichen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, griff das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag scharf an. Die Richter hätten die Antragsteller darüber informieren müssen, welche Art von Entscheidung es am Dienstag treffen wolle. „Für jedes Gerichtsverfahren gilt, dass es keine Überraschungsentscheidungen geben darf“, sagte Wiefelspütz. Das nun zu erwartende Gegenteil sei „im Grunde ein unglaublicher Vorgang“.

Die Prozessbevollmächtigten der Antragsteller hatten in ihren „Gegenvorstellungen“ auch eine „Überraschungsentscheidung“ als problematisch gewertet. Das Gericht habe die „ihm obliegende Sachaufklärung“ in einer mündlichen Verhandlung bisher nicht vorgenommen, hieß es in dem Schriftsatz. Es wäre die Pflicht des Gerichts gewesen, die Prozessparteien darauf hinzuweisen, „dass die Möglichkeit eines Verfahrenshindernisses in Betracht kommen könnte“ und dass sie in der für selbstverständlich gehaltenen mündlichen Verhandlung sich dazu äußern könnten. Mit „Verfahrenshindernissen“ sind die spektakulären V-Mann-Pannen gemeint.

Im Januar 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung abgesetzt, nachdem das Bundesinnenministerium den ehemaligen NPD-Spitzenfunktionär Wolfgang Frenz als früheren V-Mann genannt hatte. Anschließend wurden weitere V-Leute enttarnt, unter ihnen der einstige Vize-Bundesvorsitzende der NPD, Udo Holtmann. Ihn hatte der Verfassungsschutz auch nach Eröffnung des Verbotsverfahrens im Oktober 2001 weiter als Spitzel geführt. Damit bestand nach Ansicht von Experten die Gefahr, dass die Antragsteller die Prozess-Strategie der NPD ausforschen konnten. Für die rechtsextreme Partei wäre dann kein faires Verfahren mehr möglich.

Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete am Donnerstag unter Verweis auf Verfahrensbeteiligte in Berlin, das Bundesverfassungsgericht werde in seiner Entscheidung am 18. März einen prinzipiellen Hinweis geben: Demnach sei das Verbot einer Partei ausgeschlossen, wenn in ihrer Führung V-Leute tätig sind.

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