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Politik: Das Recht auf Nahrung

Ein UN-Leitfaden soll betroffenen Staaten im Kampf gegen den Hunger helfen

Berlin - Der Gipfel der sieben wichtigsten Industrienationen und Russlands (G8) wird einen Schuldenerlass für die 18 ärmsten und am höchsten verschuldeten Länder der Welt beschließen. Darauf haben sich bereits vor ein paar Wochen die Finanzminister der G8 geeinigt. Eine Voraussetzung für den Schuldenerlass ist die Erarbeitung von Programmen zur Armutsbekämpfung, denn die frei werdenden Mittel sollen bei denen ankommen, die am meisten darauf angewiesen sind.

Doch was soll ein solcher Plan enthalten? Darüber hat sich auf Anregung und mit Unterstützung des deutschen Ernährungsministeriums unter Ministerin Renate Künast (Grüne) bereits das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (FAO) Gedanken gemacht. Herausgekommen ist ein Leitfaden zur Sicherung des Rechts auf Nahrung, der im vergangenen Herbst angenommen worden ist.

Die Idee, das Thema von der Seite der Menschenrechte aus anzupacken, ist für Entwicklungspolitiker „ungewöhnlich“, sagt Ludwig Nellinger, der im Ministerium für internationale Ernährungsfragen zuständig ist. Entsprechend umstritten waren die Leitlinien bei der FAO. Inzwischen arbeiten aber bereits die ersten Staaten mit diesem Instrument. „Die Leitlinien lassen sich wie eine Checkliste zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln einsetzen“, sagt Künast.

Genau das hat Sierra Leone mit Unterstützung des deutschen Ernährungsministeriums gemacht. „Wir finanzieren seit 2003 in Sierra Leone ein Büro für das Recht auf Nahrung“, erläutert Nellinger. Der Plan der Regierung zur Armutsbekämpfung orientiert sich an dem Papier, das alle relevanten Handlungsfelder von der Förderung der Landwirtschaft bis hin zum Verhalten im Krisenfall ausführt. Besonders wichtig: Nahrung darf nicht als politisches Druckmittel eingesetzt werden, wie das seit einigen Jahren beispielsweise in Simbabwe passiert.

Doch auch die Geberländer haben sich mit diesen freiwilligen Leitlinien zu einer besseren Nahrungsmittelhilfe verpflichtet. Im Leitsatz Nummer 15.1 heißt es, die Geberstaaten sollten die nationalen Bemühungen um Ernährungssicherheit unterstützen. Die alte Praxis der amerikanischen Nahrungsmittelhilfe, bei der Überschüsse auf dem US-Markt aufgekauft wurden und die oft genug lokale Märkte zum Zusammenbruch gebracht hat, wäre damit beendet. „Lebensmittelhilfe sollte zeitlich befristet sein und vermeiden, neue Abhängigkeiten zu schaffen“, heißt es in den Leitlinien.

In Sierra Leone sollen bald regionale Räte für Ernährungssicherheit und lokale Beschwerdestellen eingerichtet werden, um den Hunger zu bekämpfen und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich gegen Missstände zu wehren. In Indien hat der oberste Gerichtshof die Bundesstaaten verpflichtet, die Ernährungslage der Bevölkerung zu verbessern. Auch dort werden die Leitlinien angewandt. Dabei herausgekommen sind eine Schulspeisung aus den national erzeugten Überschüssen wie Reis, Lebensmittelkarten für die Ärmsten und ein Anspruch für diese Bevölkerungsgruppe, mindestens 100 Tage im Jahr beschäftigt und bezahlt zu werden. Das indische Gericht leitet diese Politik vom „Recht auf Leben“ ab.

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