Die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, wird in der Rente künftig nicht mehr nur mit einem, sondern mit zwei Entgeltpunkten honoriert. Im Westen erhöht sich der monatliche Zahlbetrag dadurch brutto um 28,61 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern im Osten um knappe 26,39 Euro. In den Genuss der höheren Renten kommen nach Regierungsangaben allein im Jahr 2014 rund 9,5 Millionen Frauen und 150.000 Männer. Die Aufbesserung wird bereits zum Juli 2014 wirksam. Da die Rentenversicherung für die Umstellung aber deutlich mehr Zeit benötigt, werden viele ihr Geld erst im Oktober oder noch später auf dem Konto haben. Verloren geht dadurch allerdings nichts, die Zahlungen erfolgen rückwirkend. Die Gesamtkosten liegen schon im ersten Jahr bei 6,7 und insgesamt bei gut 43 Milliarden Euro. Damit ist die aufgestockte Mütterrente der mit Abstand größte Posten im schwarz-roten Rentenpaket.
Was gut ist:
Mit dem Postulat, dass jedes Kind „die gleiche Rente wert“ sei, hatten insbesondere die Unionsfrauen Wahlkampf gemacht. Tatsächlich erhalten Mütter (oder Väter) für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bisher nur einen Rentenpunkt gutgeschrieben, für jüngere Kinder dagegen gibt es drei Entgeltpunkte. Diese offensichtliche Ungerechtigkeit wird nun zwar nicht ganz beseitigt, aber doch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten verringert. Dies sei vor allem eine Bringschuld gegenüber den Frauen in Westdeutschland, hieß es. Ihnen sei schließlich noch bis in die 90er Jahre hinein auch von der Politik die traditionelle Arbeitsteilung der Familien nahe gelegt worden. Und wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten oder nicht vorhandener Ansprüche auf Teilzeitarbeit hatten sie oft auch faktisch kaum eine andere Möglichkeit, als für ihre Kinder den Job aufzugeben und dadurch Rentenansprüche zu verlieren.
Was schlecht ist:
Wirklich gerecht ist die Mütterrente auch nach der teuren Reform nicht, denn für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, gibt es nach wie vor einen Entgeltpunkt mehr. Gegen Altersarmut ist mit den Aufschlägen auch wenig geholfen. Erstens werden sie unabhängig vom Bedarf mit der Gießkanne verteilt. Und zweitens sehen diejenigen, die Hilfe besonders nötig hätten, davon gar nichts. Wer Grundsicherung bezieht, bekommt sie nämlich nicht ausgezahlt, sondern mit dieser Leistung verrechnet. Problematisch ist zudem, dass die Mütterrente aus Beitrags- und nicht aus Steuermitteln bezahlt wird – obwohl die die Honorierung von Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wäre. Nach einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW steigt der Beitragssatz allein durch die höhere Mütterrente bis 2018 um 0,3 Prozentpunkte. An der Finanzierung müssten auch die Nichtversicherten beteiligt werden, fordern Experten.

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