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Politik: Das Schweigen der Länder

Berlin hat nur Dresden und Kiel für die Öffnung der Beamtenbesoldung gewonnen. Reichen die Beamten Klage ein?

Der Beschluss der Regierungschefs von Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein, bei der Beamtenbesoldung künftig eine so genannte Öffnungsklausel zu ermöglichen, ist bei anderen Landesregierungen am Donnerstag noch nicht auf ein größeres Echo gestoßen. Zwar hat die Ministerpräsidentenkonferenz in der Vorwoche eine solche Regelung als prüfenswert bezeichnet. Sie soll es den Ländern erlauben, von der bundesweiten Besoldungsregelung abzurücken – um bis zu zehn Prozent, wenn auch nicht auf einen Schlag. Aber der Vorschlag, den Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) und die Kieler Regierungschefin Heide Simonis (SPD) am Mittwoch vorlegten, blieb vorerst ohne breite Zustimmung. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU), selbst Mitglied der Arbeitsgruppe, aber am Mittwoch verhindert, will derzeit nichts zu dem Vorstoß sagen.

„Mich wundert diese Stille nicht", sagt der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Peter Heesen. Seiner Ansicht nach würde sich die Politik mit einer Öffnungsklausel mehr Probleme schaffen, als sie lösen würde. „Ich glaube nicht, dass alle Ministerpräsidenten diese Idee so toll finden", sagt Heesen, der den Optimismus von Wowereit, Milbradt und Simonis, der Bundesrat werde der Regelung zustimmen, für „verfrüht" hält. „Milbradt hat sich mit seinem Anliegen durchgesetzt, dass nicht der Osten sich dem Westen, sondern der Westen sich dem Osten angleicht", sagt Heesen. Und er verweist darauf, dass dies im Gegensatz zum rot-grünen Koalitionsvertrag stehe, der die Angleichung ostdeutscher Gehälter und Bezüge bis 2007 anstrebe.

Heesen glaubt, dass nicht zuletzt bei der Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst in den Ländern Probleme entstünden, die weniger zahlten. „Es käme zu einem völlig unterschiedlichen Besoldungsgefüge, zu einem Verdienstgefälle, und die weniger starken Länder bekämen nicht die besseren Bewerber." Schon jetzt gebe es bei einigen Schulfächern Lehrermangel. „Milbradt wird sich fragen müssen, warum er in Sachsen Lehrer ausbildet, die dann nach dem Studium in andere Länder wechseln, weil sie dort besser bezahlt werden", so Heesen.

Freilich war es lange Zeit durchaus alleinige Sache der Länder, wie sie ihre Beamten bezahlen. Das hat das Grundgesetz so vorgesehen. Erst seit Anfang der 70er Jahre wird – nicht zuletzt auf Wunsch der Länder – die Beamtenbesoldung bundesweit geregelt, Einkommenserhöhungen orientieren sich an den Tarifabschlüssen für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst und werden durch ein Bundesgesetz verkündet, das die Länder übernehmen. Das ist für die letztlich zuständigen Politiker – meist sind es die Innenminister – durchaus bequem: Sie besitzen keine große Neigung, sich mit der Beamtenschaft anzulegen oder eigene Verhandlungen zu führen, und können sich bislang hinter der auf Bundesebene ausgehandelten Gehaltsregelung quasi verstecken.

Doch nicht nur praktische, auch verfassungsrechtliche Probleme sieht der Beamtenbund, und die will er gegebenenfalls in Karlsruhe klären lassen. Zum einen stehe, so Heesen, das Gebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland einem großen Einkommensunterschied bei gleichen Anforderungen entgegen. Zum anderen garantiere die Verfassung den Beamten eine angemessene Versorgung durch den Staat. Dazu gehört laut Heesen auch, dass die Beamten nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung ausgenommen bleiben. Der DBB hat – in Einklang mit der Gewerkschaft Verdi – daher in der aktuellen Lohnrunde eine Erhöhung der Besoldung von 3,5 Prozent gefordert. Die Gespräche beginnen am 15. November; auch das erklärt den Vorstoß von Wowereit und Co. und das Schweigen der anderen.

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