zum Hauptinhalt

Politik: Das Urteil gegen Egon Krenz und andere ähnelt verblüffend der Rechtsprechung durch die DDR-Justiz (Kommentar)

Die allgemeine Zufriedenheit ist groß. Das Urteil des Bundesgerichtshofes am Vorabend des 9.

Die allgemeine Zufriedenheit ist groß. Das Urteil des Bundesgerichtshofes am Vorabend des 9. November kam gerade noch zur rechten Zeit. Egon Krenz muss seine Haftstrafe bald antreten wegen Totschlags von vier Flüchtlingen und Schabowski und Kleiber wegen Tötung von dreien. Sieger Justiz, sagt die FAZ, nicht Siegerjustiz. Das PDS spricht von Fortsetzung des Kalten Krieges, Gorbatschow von Hexenjagd. Es ist ein gerechtes Urteil, sagen Sprecher von CDU und SPD. Ein gerechtes Urteil? Gerechtigkeit ist die innere Richtigkeit von Recht. Davon kann hier keine Rede sein. Das Urteil ist falsch. Es ist juristisch fehlerhaft und unmöglich. Das ist nicht unwichtig in einem Land, das sich einen Rechtsstaat nennt mit Stolz.

Die drei sind verurteilt worden, weil sie mit zwei Beschlüssen des Politbüros den Tod von drei Flüchtlingen verursacht haben, Egon Krenz von vier, weil er auch noch Mitglied im Nationalen Verteidigungsrat war und dort beteiligt an einem weiteren Beschluss.

Krenz war seit 1983 Mitglied im Politbüro, die beiden anderen seit 1984. Also konnten sie nicht mehr verantwortlich gemacht werden für den letzten Beschluss dieses mächtigsten Gremiums der DDR, in dem Tötungen an der Grenze angeordnet worden sind. Das war 1971. So musste man suchen und fand zwei, einen von 1985, einen von 1986. Diese beiden sind, sagte das Landgericht Berlin 1997 und nun der Bundesgerichtshof, die Ursache für den Tod von drei Flüchtlingen.

Am 11. Juni 1985 nahm das Politbüro einen Bericht zustimmend zur Kenntnis, geschrieben von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee "über die politisch-ideologische Arbeit zur Verwirklichung des vom 10. Parteitag der SED übertragenen Klassenauftrages". 25 Seiten und zwei nichtssagende Sätze über die Grenztruppen, die auch in Zukunft ihre Kräfte nicht schonen werden, um den Klassenauftrag zu erfüllen.

Noch grotesker als Grundlage für eine Verurteilung wegen Totschlags ist der zweite Beschluss. Am 11. März 1986 hat das Politbüro wieder ein Papier (164 Seiten) zustimmend zur Kenntnis genommen, den Entwurf einer Rede Honeckers zum 11. Parteitag der SED. In zwei Sätzen werden die Grenztruppen erwähnt. Sie erfüllen ihren Klassenauftrag und gewährleisten die Unverletztlichkeit der Grenzen. Das ist alles. Die juristische Frage ist ganz einfach: Würden die drei Flüchtlinge noch leben, wenn das Politbüro diese beiden Beschlüsse nicht getroffen hätte? Nur dann sind sie Ursache für ihren Tod, nur dann kann bestraft werden. Die Antwort ist genauso einfach: nein. Auch ohne diese Beschlüsse würden sie erschossen worden sein. Die Todesmaschinerie lief seit über 20 Jahren. Außerdem haben die Beschlüsse mit dem Schießbefehl - ob es ihn ausdrücklich gab oder nicht - nur sehr indrekt zu tun, nennen ihn nur, erneuern ihn aber nicht. Also sind sie nicht Ursache für den Tod der Flüchtlinge. Also durften die Angeklagten deswegen nicht verurteilt werden.

Landgericht und Bundesgerichtshof haben das natürlich auch gesehen - und juristisch nach dem Vorbild der DDR konstruiert. Tatsächlich tauchen die beiden Beschlüsse des Politbüros neben vielen anderen gebetsmühlenartig in den Jahresbefehlen des Verteidigungsministeriums auf, die vom Kommandeur der Grenztruppen an die Abschnitte weitergegeben wurden und von dort an die unteren Einheiten, die angewiesen wurden notfalls zu schießen, wenn jemand die DDR ohne Erlaubnis verlassen wollte. Die Beschlüsse des Politbüros sind in der Befehlskette genannt. Darauf berufen sich Landgericht und Bundesgerichtshof. Abrakadabra, dreimal schwarzer Kater: Die DDR-Instanzen haben es selbst so gesehen! Also sind die Beschlüsse des Politbüros von 1985 und 1986 Ursache für den Tod der drei Flüchtlinge.

Es ist überflüssig, darüber nachzudenken, ob das Selbstbetrug ist. Jedenfalls ist es falsch, wenn man die Gebetsmühlen der DDR nachdreht, denn schon sie sind falsch. Was da alles an Beschlüssen genannt wird, ist von sehr unterschiedlichem Charakter und diese beiden Beschlüsse sagen jedenfalls nicht das, was in der Befehlskette steht. Denn natürlich würde auch weiter geschossen worden sein, wenn die beiden völlig am Rande stehenden Beschlüsse nicht ergangen wären. Sie zur Grundlage einer Verurteilung zu machen, in langer und umständlicher Argumentation in den Urteilsgründen, bleibt eine abenteuerliche Konstruktion. Früher haben wir mit abenteuerlichen juristischen Konstruktionen die Nazis geschont. Jetzt gehen wir mit abenteuerlichen juristischen Konstruktionen gegen sogenannte Sozialisten vor.

In allen Prozessen wegen Unrechts in der DDR bewegen wir uns auf dünnem Eis. Mit wenigen Ausnahmen. Sind immer am Rande der Rechtsbeugung. Ein Grund mehr, doch noch einmal ernsthaft nachzudenken über eine allgemeine Amnestie.Der Autor ist Professor für Rechtsgeschichte und Zivilrecht, Publizist und Buchautor (1997: "Geschichte des Rechts").

Uwe Wesel

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false