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Das Völkerstrafrecht: Das Weltrechtsprinzip

In den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen (1945–1949) wurden erstmals Einzelne für Verbrechen im Namen des Staates vor einem Gericht verurteilt. Es war die Geburt eines ganzen Rechtsgebiets: des Völkerstrafrechts.

Von Julia Prosinger

In den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen (1945–1949) wurden erstmals Einzelne für Verbrechen im Namen des Staates vor einem Gericht verurteilt. Es war die Geburt eines ganzen Rechtsgebiets: des Völkerstrafrechts.
Im Kalten Krieg wurde Nürnberg vergessen, als Akt der Siegerjustiz erinnert. Staaten unterzeichneten zwar Verträge wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Völkermordkonvention. Doch Verbrechen wie in Algerien oder Vietnam blieben straffrei. Erst in den 1990ern gründeten die UN Kriegsverbrechertribunale und schließlich den permanenten Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Parallel entwickelte sich eine dezentrale Strafjustiz: Nach dem "Weltrechtsprinzip" können Kriegsverbrechen, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit heute in vielen Ländern verfolgt werden, egal wo und von wem sie begangen wurden. Der erste solche Fall war eine spanische Strafanzeige gegen den früheren chilenischen Präsidenten Augusto Pinochet 1998. Die stieß Prozesse gegen ihn in Chile an.

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