Politik : „Das war so nicht gewollt“

Mit Beratungspflicht und neuem Haftungsrecht will die Union Spätabtreibungen erschweren – doch SPD und Grüne sträuben sich

Berlin - Auch die Union hat Angst vor der hochemotionalen Debatte. Den Paragrafen 218 wieder aufrollen? Bloß nicht. „Wir wollen nicht an den Kern des Kompromisses“, versichert Maria Böhmer, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Doch es gebe eine „Nachbesserungspflicht“. Und die derzeitige Praxis der Spätabtreibungen sei „mit Sicherheit nicht das, was der Gesetzgeber wollte“.

Das Thema treibt Unionspolitiker seit Jahren um. In der vorigen Legislatur scheiterte ein fraktionsübergreifender Antrag, jetzt holten sie sich von SPD und Grünen erneut eine Abfuhr. So versuchen es CDU und CSU nun auf eigene Faust – und fordern vom Bundestag ein Gesetz zur „wirksamen Vermeidung“ von Spätabtreibungen.

Gemeint ist die Tötung von Föten, die bereits lebensfähig sein können, ab der 23. Schwangerschaftswoche. 217 solcher Abtreibungen hat das Statistische Bundesamt 2003 registriert, doch die Dunkelziffer ist höher. Viele würden als Totgeburt registriert, da die Föten schon im Mutterleib getötet würden, sagt Ärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe.

Seit der Reform des Paragrafen 218 im Jahr 1995 sind Spätabtreibungen bis zum Geburtstermin möglich – ohne Beratungspflicht. Bei Abbrüchen bis zur 12. Woche ist die Beratung zwingend vorgeschrieben. Für den Gynäkologen Heribert Kentenich ist das „vollkommen inkonsequent“. Die Konfliktsituation nehme mit fortschreitender Schwangerschaft doch zu, sagt der Chefarzt der Berliner DRK-Frauenklinik. Außerdem verbessere sich die Diagnostik. „Wir sehen immer mehr. Also muss auch mehr beraten werden.“

Laut Kentenich entscheiden sich Schwangere oft überstürzt für eine Spätabtreibung, wenn ihrem Kind Behinderungen diagnostiziert werden. Dies geschehe dann „aus einer Schockreaktion heraus, nicht nach reiflicher Überlegung“. Auch auf das Schuldgefühl bei der Geburt des getöteten Kindes – spätabgetriebene Föten können nicht abgesaugt werden – seien die wenigsten vorbereitet. Viele litten lebenslang darunter“, sagt Böhmer. So fordert die Union zweierlei: eine psychosoziale Beratungspflicht und eine Bedenkzeit von drei Tagen – damit die Entscheidung „überschlafen“ werden könne.

Unbedingt müsse auch klargestellt werden, dass Behinderung kein Grund für Abtreibung sei. Das Reformziel war entgegengesetzt: Nicht die Schädigung des Kindes sollte entscheidend sein, sondern die der Mutter. Doch was kann einer Mutter zugemutet werden? Ab welchem Behinderungsgrad droht ihr seelischer Schaden? Beim Down-Syndrom entscheiden sich bereits mehr als 90 Prozent der Eltern für eine Abtreibung. Einer Untersuchung der Münsteraner Soziologen Nippert und Horst zufolge, ist für 54,9 Prozent sogar die Veranlagung zu Übergewicht ein „akzeptabler Grund“.

Die Tests jedenfalls werden immer häufiger – die Ausnahme wird zum Screening. Früher sei Schwangeren die Untersuchung erst mit Ende 30 nahe gelegt worden, sagt Böhmer, jetzt rieten Ärzte ihnen schon mit Anfang 30 dazu. Dabei befinden sich auch die Mediziner unter Druck. Laut Bundesgerichtshof müssen sie Eltern Schadenersatz leisten, wenn sie nicht erkannt oder der Mutter mitgeteilt haben, dass ein Schwangerschaftsabbruch „medizinisch indiziert“ sein könnte.

Ein behindertes Kind als Schadensfall? Das dürfe nicht sein, mahnt die Union – und fordert, die ärztliche Haftung auf „grobe Fahrlässigkeit“ zu beschränken. Andernfalls bestehe die Tendenz, „im Zweifel einen Schwangerschaftsabbruch zu empfehlen“. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe spricht bereits von „Defensivmedizin“. Und auch Kentenich bestätigt: „Wenn Unsicherheit vorhanden ist, lieben Ärzte klare Lösungen.“

Von beschränkter Arzthaftung wollen SPD und Grüne aber nichts wissen. „Wir können Schwangere nicht schlechter stellen als Kranke“, empört sich die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk. Auch Nicolette Kressel (SPD) sieht darin einen „ganz großen Knackpunkt“. Der zweite ist die Beratungspflicht. Zwar sei die Beratung „in Einzelfällen durchaus verbesserungsbedürftig“. Doch dürfe man sie nicht Frauen als „Zwang“ auflasten, sondern müsse die Ärzte stärker in die Pflicht nehmen. Mehr Statistik sei datenschutzrechtlich bedenklich, sagt Schewe-Gerigk. Und was Behinderte betreffe, sei das Gesetz klar. „Da brauchen wir keine Ergänzung.“

Da brächen sich wieder alte 218er-Empfindlichkeiten Bahn, meint man bei der Union. Der Antrag habe eine Chance, sagt Maria Böhmer – aber wohl nur, wenn der Fraktionszwang aufgehoben wird.

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