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Gleich, oder? Das Paar ist verheiratet. Das Ehegattensplitting steht den beiden trotzdem nicht zur Verfügung.

© dapd

Update

Das Privileg der Ehe: Schwarz-gelb streitet um Gleichbehandlung der Homo-Ehe

13 Unionsabgeordnete sprechen sich für die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften aus, doch es gibt auch erheblichen Widerstand - aus der eigenen Partei. Die SPD will das Thema mit einem fraktionsübergreifenden Antrag vorantreiben.

Noch ist es ein Spiel auf Zeit: In der Fraktionsspitze der Union hält man sich beim Thema steuerliche Angleichung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zurück. Nach der Sommerpause wolle man darüber sprechen, heißt es. Aber der Druck aus den eigenen Reihen und auch vom Bundesverfassungsgericht wächst. Und Streit scheint programmiert.

Denn nicht nur 13 Unionsabgeordnete haben sich für eine steuerliche Gleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnerschaften ausgesprochen. Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) unterstützt den Vorstoß. Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte sie, dass in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften die Partner dauerhaft Verantwortung übernähmen. „Sie leben konservative Werte“, sagte Schröder weiter.

Doch es gibt auch erheblichen Widerstand. Nicht von der FDP, die den Vorstoß begrüßte, aber von der CSU – auch wenn mit Fraktionsvize Ingrid Fischbach eine Christsoziale zu den Unterzeichnern gehört. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt erklärte, sie sei „äußerst skeptisch“ im Hinblick auf die Gleichstellung. „Die Ehe zwischen Mann und Frau steht unter besonderem Schutz, weil sie grundsätzlich auf die Weitergabe von Leben ausgerichtet ist – in homosexuellen Beziehungen ist dies nicht der Fall.“

Im Bundesfinanzministerium sieht man derzeit keinen Handlungsbedarf. In einer Stellungnahme hieß es, dass man den Vorstoß der 13 Abgeordneten zur Kenntnis genommen habe. Allerdings gibt es aus Sicht des Finanzministeriums derzeit keine Notwendigkeit, eingetragenen Lebenspartnern dieselben einkommensteuerlichen Privilegien wie Eheleuten zu gewähren. Das Ministerium sehe die eigene Rechtsauffassung – keine Ausdehnung des Ehegattensplittings auf die eingetragenen Lebenspartner – auch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Das Ehegattensplitting sorgt dafür, dass die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt werden. Verdient ein Partner deutlich mehr, wirkt sich das vorteilhaft aus. Die im Jahr 2001 eingeführten eingetragenen Lebenspartnerschaften werden bei der Einkommensteuer aber noch wie Unverheiratete behandelt, wodurch sie steuerlich schlechter gestellt sind als konventionelle Ehen zwischen Frau und Mann.

Die Opposition zollte den Unionsabgeordneten Respekt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, wünschte der „wilden 13“ viel Erfolg beim Versuch, die eigene Fraktion zu überzeugen. Der SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs sprach sich dafür aus, einen fraktionsübergreifenden Antrag vorzulegen, der die Ungleichbehandlung beende. „Wir fordern Angela Merkel und Volker Kauder auf, bei der Abstimmung darüber die Fraktionsdisziplin aufzuheben“, erklärte er und fügte hinzu, dass es an der SPD-Bundestagsfraktion nicht scheitern werde.

Unterstützung für einen fraktionsübergreifenden Antrag kommt auch aus der SPD-Spitze: "Meine Fraktion wird schnellstmöglich eine Initiative für einen interfraktionellen Antrag zur steuerlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partner mit Eheleuten in den Bundestag einbringen", kündigte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier am Mittwoch in der "Rheinischen Post" an. "Dann werden wir sehen, ob die Unionsfraktion sich dazu bekennt. Eine Mehrheit dafür ist möglich."

Opposition geht CDU-Vorstoß noch nicht weit genug

Allerdings geht der Opposition der Ansatz der 13 Unionsabgeordneten nicht weit genug. Denn während sich der Gleichstellungsvorstoß der Unions-Parlamentarier nur auf das Steuerrecht konzentriert, wollen SPD und Grüne eine komplette Gleichstellung – also auch beim Adoptionsrecht.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Ziegler begrüßt die Initiative ebenfalls. Allerdings hält sie die Unterstützung von Familienministerin Schröder für „heuchlerisch“. Das sei „heiße Luft, denn Frau Schröder hätte längst selbst aktiv werden können und nun unterstützt sie einen Vorstoß, für den es derzeit absehbar keine Mehrheit in der Unionsfraktion geben wird“, sagte sie. Zudem weist Ziegler darauf hin, dass eine steuerliche Gleichstellung beim Ehegattensplitting nur ein Zwischenschritt sei. Denn die Sozialdemokraten wollen das Ehegattensplitting abschaffen und durch ein Familiensplitting ersetzen. „Es geht uns darum, Partnerschaften individuell zu besteuern und stattdessen Familien mit Kindern steuerlich zu unterstützen“, sagte sie.

Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak gehört zu den 13 Unterzeichnern. Schon im Mai hatte er sich in einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gewandt, mit der Bitte, die steuerliche Gleichbehandlung herzustellen. „Wir haben die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Koalitionsvertrag vereinbart und es wird nun Zeit, dass wir Wort halten“, sagt er. Und auch er fordert Veränderungen beim Splitting. „Der nächste konsequente Schritt muss eine Weiterentwicklung des Steuerprivilegs sein, denn entscheidend für eine Förderung sollte nicht der Trauschein sein, sondern die Frage, ob in der Partnerschaft Kinder leben.“ Allerdings lehnt er eine Ausweitung der Gleichstellung – vorerst – ab. „Es ist richtig sich jetzt auf die steuerliche Gleichstellung zu konzentrieren, eine Mehrheit im Deutschen Bundestag für eine Gleichstellung beim Adoptionsrecht sehe ich derzeit nicht.“

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