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Datenabkommen: Was Fluggästen recht ist

Das EU-Parlament will, dass das Datenaustauschabkommen mit den USA neu verhandelt wird und Sicherheitskosten nicht den Passagieren aufgebürdet werden.

Brüssel - Ähnlich wie beim umstrittenen Swift-Abkommen, das den Austausch von Bankdaten mit den USA zur Terrorabwehr regelt, macht das Europaparlament nun auch Bedenken gegen ein Fluggastdatenabkommen mit Washington geltend. Mit großer Mehrheit forderten die Abgeordneten am Mittwoch die EU-Kommission auf, das 2007 ausgehandelte Abkommen nachzubessern, weil elementare Datenschutzrechte darin verletzt würden.

Im Gegensatz zum Nein zu Swift würde ein Nein in diesem Fall viel ernstere Konsequenzen haben. So könnten die USA etwa die Ausnahmen bei der Visumspflicht für Europäer wieder rückgängig machen, die sie einst im Gegenzug für das Fluggastdatenabkommen gewährt hatten. Im Extremfall könnte Washington gar ein Landeverbot für europäische Fluggesellschaften verhängen.

Um die Rechte der Fluggäste ging es auch in einer zweiten Abstimmung. So beschloss das EU-Parlament, dass Flughäfen und Fluggesellschaften die Kosten für die Sicherheit an Bord transparent machen müssen. Außerdem dürfen die Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, die noch nicht europaweit eingeführt sind – etwa Nacktscanner – nicht den Airlines und Passagieren in Rechnung gestellt werden. „Sie werden von den Mitgliedstaaten getragen“, heißt es in dem Beschluss.

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