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Datenkauf: Staat zahlt Steuer für Steuer-CD

Für die illegale Bank-CD in NRW hat der Staat mehr gezahlt als die ursprünglich veranschlagten 2,5 Millionen: Die Behörden gaben sich dem Verkäufer gegenüber spendabel - und übernahmen die fällige Steuer für das Geschäft.

Der Kauf einer CD mit illegal beschafften Schweizer Bankdaten im Februar in Nordrhein-Westfalen war für die Behörden teurer als bekannt. Offenbar zahlten sie nicht nur die geforderten 2,5 Millionen Euro an den Informanten, sondern übernahmen noch dessen fällige Steuer in Höhe von 250 000 Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Barbara Höll und der Linken-Fraktion im Bundestag hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium Hartmut Koschyk (CSU) betont darin, Kauf und Preisverhandlungen seien Ländersache, nennt aber die Forderung von 2,5 Millionen Euro „im Hinblick auf die geschätzten steuerlichen Auswirkungen angemessen“. Die Verwertung der Daten bringe dem Fiskus unter Umständen Einnahmen im dreistelligen Millionenbereich. Staatliche Stellen hätten einen pauschalen Einkommensteuerbetrag „in Höhe von zehn Prozent der Prämiensumme“ an die Finanzkasse des Landes abgeführt. Ein Sprecher des Finanzministeriums wollte die Summen am Dienstag nicht bestätigen, sprach aber davon, es sei „Verhandlungssache“, die Höhe der Prämie angesichts der pauschalen Steuer zu berechnen.

Die umstrittene Daten-CD wird derzeit von Steuerfahndern und Staatsanwälten in Düsseldorf ausgewertet. In Koschyks Antwort war von „anstehenden Ermittlungsverfahren“ die Rede. Die können Zeit in Anspruch nehmen. In der Liechtenstein-Steueraffäre vom Februar 2008 nach dem Ankauf einer Bankdaten- CD seien bislang von 588 Verfahren 191 abgeschlossen. Es seien rund 200 Millionen an Steuern sowie Geld- und Bewährungsauflagen eingenommen worden, heißt es in der Antwort.

Zum juristischen Streit um den Kauf der rechtswidrig erlangten Daten bleibt die Bundesregierung vage. „Der Ankauf von Daten (…) ist in diesen Fällen das einzige Mittel, um Steuerhinterziehung durch Kapitalanlagen in nicht auskunftsbereiten Ländern aufzudecken“, heißt es. Ob die Daten vor Gericht verwertet werden können, entscheide das Bundesverfassungsgericht. Nach Tagesspiegel-Informationen enthält die Daten-CD neben den Angaben zu Konten und Fonds von Steuerhinterziehern auch eine Fülle von Schriftverkehr und Strategiepapieren der betroffenen Bank und ihrer Mitarbeiter. Sollte sich dadurch der Verdacht erhärten, dass sie bewusst an der Steuerhinterziehung mitgewirkt haben, kann auch gegen sie ermittelt werden.

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