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Datenmissbrauch: BKA weist Vorwürfe im Fall Telekom zurück

Das Bundeskriminalamt hat einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, es habe von der Deutschen Telekom Kundendaten für eine Rasterfahnung im Anti-Terror-Kampf erhalten.

Die „Frankfurter Rundschau“ hatte am Donnerstag unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sei in nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom anhand bestimmter Kriterien nach islamistischen „Schläfern“ gesucht worden.

„Dem BKA sind von der Deutschen Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind“, teilte die Behörde am Abend mit. „Einen wie von der „Frankfurter Rundschau“ vermuteten massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten hat es im BKA nicht gegeben.“  Richtig sei vielmehr, dass das BKA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 aus Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhoben habe, unter anderem aus den Bereichen Kernenergie, Gefahrgutlizenzen, Fluglizenzen und Flughäfen.

„Diese Erhebung bezog sich auf Beschäftigte dieser Stellen, die mit sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder gefährlichen Stoffen sowie Gütern in Kontakt kommen konnten.“ Ziel der Maßnahme, in die auch die Deutsche Telekom einbezogen worden sei, sei vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage insbesondere der Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland gewesen. „Bei der Deutschen Telekom AG angefragt waren seinerzeit weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art, sondern ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten“, heißt es in der BKA-Erklärung.

Die Datenerhebung sei auf Grundlage des Bundeskriminalamtgesetzes durchgeführt worden, wonach diese Daten mit bereits vorhandenen Datenbeständen abgeglichen werden dürften. Zu einem entsprechenden Datenabgleich sei es jedoch nicht gekommen. Die erhobenen Daten seien bereits im Jahr 2003 vernichtet worden. Eine Benachrichtigungspflicht möglicher Betroffener habe sich vor diesem Hintergrund nicht ergeben. Im Übrigen sei die Maßnahme bereits ohne Beanstandung durch den seinerzeitigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz geprüft worden. Die bundesweite Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war vom Verfassungsgericht 2006 für verfassungswidrig erklärt worden. Die „FR“ zitierte Telekom-Führungskreise, die bis heute keine ausreichende Rechtsgrundlage für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten sähen. (cl/dpa)

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