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Politik: Datenschützer will mehr

Schaar: Auch verdeckte Ermittlungen einschränken

Bonn/Berlin. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat nach dem Karlsruher Urteil zum Lauschangriff eine „Generalrevision“ aller heimlichen Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Prävention gefordert. Diese betreffe etwa die Telefonüberwachung oder den Einsatz so genannter verdeckter Ermittler. „Wann immer ein unantastbarer Kernbereich der Privatsphäre berührt ist, müssen die Ermittlungen sofort beendet werden“, sagte er am Donnerstag dem Tagesspiegel. Was das Bundesverfassungsgericht für das Abhören von Wohnungen gefordert habe, gelte auch für das Lauschen bei der Telekommunikation: „Wenn Gesprächspartner sich über private oder sogar intime Dinge unterhalten, darf der Staat nicht mithören.“

Der Datenschützer verlangte zudem, die Telefonüberwachung allein auf den Verdacht schwerer Straftaten zu beschränken. Schaar hält dabei auch mit der Wohnraumüberwachung vergleichbare Berichtspflichten für nötig: „Wenn die Aktion beendet ist, müssen die Betroffenen informiert werden“, sagte er. Dies sei künftig ebenso nach verdeckten Ermittlungen nötig.

Der Datenschutzbeauftragte stellte gegenüber dem Tagesspiegel klar, dass sich diese Folgerungen aus dem Urteil nicht auf Strafverfolgungsmaßnahmen beschränken dürften. „Es ist auch möglich, dass die Polizeigesetze der Länder geändert werden müssen“, sagte er. Dennoch blieben Geheimermittlungen einschließlich technischer Überwachungen praktikabel. „Ich bin sehr optimistisch, dass die Regierung eine Lösung findet, die sowohl dem Datenschutz als auch dem Bedürfnis nach Sicherheit und Strafverfolgung Rechnung trägt.“

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