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Politik: Datenschutz: Das Gesetz wird überholt

Der Datenschutz soll auf neue Beine gestellt werden. In zwei Stufen wird das Gesetz aus der Mitte der 70er Jahre generalüberholt.

Der Datenschutz soll auf neue Beine gestellt werden. In zwei Stufen wird das Gesetz aus der Mitte der 70er Jahre generalüberholt. Die erste Stufe besteht in der Anpassung der deutschen Gesetzeslage an EU-Richtlinien. Für die zweite Stufe haben sich drei prominente Datenschützer Überlegungen gemacht, die am Montag in Berlin vorgestellt wurden. "Wir müssen unsere Hausaufgaben machen, damit wir nicht verurteilt werden und Strafe zahlen müssen", meinte Innen-Staatssekretär Claus Henning Schapper. Die Strafe droht, weil Berlin das Gesetz bereits vor zwei Jahren den EU-Normen hätte anpassen müssen. Ein Vertragsverletzungsverfahren hat Brüssel bereits angestrengt. Allerdings reicht es nicht, wenn der Bund nun das EU-Recht umsetzt. Auch elf Bundesländer sind in Verzug.

Am Montag konstituierte sich der Begleitausschuss aus Abgeordneten, Regierung, Wissenschaftlern, Wirtschaftsvertretern und Datenschützern, der die zweite Phase der Novellierung planen soll. Berlins Datenschutzbeauftragter Hansjürgen Garstka stellte dabei die Grundzüge dessen vor, was als Experten-Bericht die inhaltlichen Vorgaben enthält.

Das Problem besteht nach dem Grünen-Abgeordneten Cem Özdemir darin, "dass heute jeder 15-Jährige mehr personenbezogene Daten sammeln kann, als es zu Zeiten des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts überhaupt gab". Garstka setzt auf eine Mischung aus Selbstregulierung und Vorschriften. Er will erreichen, dass für Personendaten im Internet das "opt in" statt des "opt out" gilt: Nicht länger soll benutzt werden dürfen, wogegen kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt wurde. Künftig soll eine explizite Zustimmung zur Verwendung von Daten die Voraussetzung für deren Weitergabe sein. Die nötigen Instrumente auch bereitzustellen - dazu will Garstka die Software-Hersteller notfalls zwingen.

Innerhalb der Regierungskoalition gibt es noch Meinungsunterschiede über Bestimmungen zur Videoüberwachung durch Private. Die Kamera, die die Düsseldorfer Synagoge schützen sollte, auf die im Vorjahr ein Brandanschlag verübt wurde, lief im rechtsfreien Raum. "Wir wollen eine zupackendere Formulierung. Die gegenwärtige findet nicht unsere Zustimmung", meinte Özdemir zur Video-Überwachung durch nicht-staatliche Stellen.

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