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Schäuble

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Datenschutz: Köhler nickt Vorratsdatenspeicherung ab

Bundespräsident Horst Köhler kann nach "intensiver Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken" an dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung feststellen. Angeblich hat er das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung bereits ausgefertigt.

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung kann in Kraft treten. Ein Sprecher des Bundespräsidialamts sagte auf Anfrage, Bundespräsident Horst Köhler habe das Gesetz ausgefertigt. Zuvor habe das Staatsoberhaupt die Vorlage "intensiv geprüft". Dabei seien "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" festgestellt worden.

Das Gesetz sieht die Speicherung der Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate vor. Eine Telefonüberwachung kann künftig bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat angeordnet werden. Deswegen werfen Ärzte und Journalisten der Bundesregierung hier eine Einschränkung ihres Schutzes als Berufsgeheimnisträger vor. Gegen das Gesetz wurden bereits mehrere Verfassungsbeschwerden angekündigt. (mist/AFP)

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