zum Hauptinhalt
Datenschutzbeauftragter Peter Schaar.

© dpa

Datenschutz: Schnüffler im Büro

Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar ist gegen eine strikte Überwachung am Arbeitsplatz und kritisiert den Gesetzentwurf des Innenministers.

Berlin - Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zum Schutz von Arbeitnehmerdaten stößt auf die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Er setze darauf, dass der Entwurf nachgebessert werde, sagte Deutschlands oberster Datenschützer am Dienstag in Berlin.

Nach den Spitzelaffären beim Discounter Lidl, der Bahn und der Deutschen Telekom hatte das Innenministerium vor einigen Wochen einen Entwurf für das Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt, in dem unter anderem die Grenzen für die Videoüberwachung von Arbeitnehmern sowie für die Kontrolle von E-Mails und Telefonaten am Arbeitsplatz festgelegt werden sollen. Neben Datenschützern haben auch Abgeordnete aus den Reihen von Union und FDP teils massive Vorbehalte gegen den Entwurf, der eigentlich noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden sollte.

Schaar verlangte, im Gesetz müsse festgelegt werden, dass die heimliche Überwachung von Arbeitnehmern eine „Ultima Ratio“ darstelle – also das letzte Mittel aus Sicht des Arbeitgebers. Außerdem müssten die Betroffenen anschließend etwa über eine Videoüberwachung informiert werden. Zudem dürfe es keinen „Blankoscheck“ für Arbeitgeber geben, die E-Mails von Beschäftigten mitzulesen. „Nach dem Gesetzentwurf hat man den Eindruck, dass es möglicherweise zulässig sein soll“, monierte der Datenschützer. Für unzulässig hält er ebenfalls die Praxis, wenn Arbeitgeber in Bewerbungsverfahren gezielt im Internet und in sozialen Netzwerken nach Informationen über die Kandidaten suchen.

Kritik äußerte Schaar auch an dem Abkommen zur Übermittlung von europäischen Bankdaten an US-Terrorfahnder, das voraussichtlich am Donnerstag im Europaparlament eine Mehrheit finden wird. Christdemokraten, Sozialisten und Liberale im EU-Parlament wollen für das so genannte Swift-Abkommen stimmen, das ab dem 1. August erneut die Kontrolle der europäischen Finanzströme durch US-Behörden ermöglicht. Die EU-Abgeordneten hatten im Februar die Vereinbarung mit den USA wegen datenschutzrechtlicher Bedenken gekippt. Schaar bemängelte, dass auch nach der Neuregelung massenhaft Daten in die USA übermittelt würden, obwohl diese von den dortigen Behörden zum Großteil gar nicht angefordert worden seien. Zudem kritisierte er, dass die europäische Polizeibehörde Europol nun bei der Überwachung des Umgangs mit den übermittelten Kontonummern, Namen und Adressen als Datenschutzbehörde fungiere: Hier werde der „Bock zum Gärtner“ gemacht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false