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Datenschutz: Wer auch noch späht

Über die zukünftigen Befugnisse des Bundeskriminalamts wird derzeit heiß diskutiert. Doch ein weitere geplantes Gesetz dreht sich um die Privatsphäre der Bürger: Es soll die regeln, wie der Verfassungsschutz Wohnungen visuelle überwacht.

Berlin - Mit dem neuen Gesetz und dem darin enthaltenen Spähangriff auf die Wohnungen Terrorverdächtiger durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist die Agenda von Anti-Terror-Gesetzen der Koalition noch nicht abgearbeitet. Nach dem Willen des Bundesinnenministeriums (BMI) soll nach dem BKA-Gesetz auch das Bundesverfassungsschutzgesetz erweitert werden. Und auch darin wird, so die Planungen, die jetzt (anhand des gerade abgestimmten BKA-Gesetzes) umstrittene visuelle Wohnraumüberwachung stehen. Zur Gesetzesreform laufen bereits Vorbereitungen im BMI.

In einem Stichpunktepapier des BMI aus dem April, indem Gesetzesansinnen von Landesinnenministern der Union aufgeführt werden, heißt es, die visuelle Wohnraumüberwachung, wie im BKA- Gesetz enthalten, stehe ebenfalls im (noch hausinternen) Entwurf für das Bundesverfassungsschutzgesetz. Mit diesem Gesetz wartet Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings derzeit noch. Es soll erst dann vorangetrieben werden, wenn das BKA-Gesetz durch ist. Der Sprecher des Innenministeriums bestätigte am Sonntag, dass das Gesetz vorbereitet wird. Dazu lägen aber nur erste Entwürfe vor. Eine Ressortabstimmung dazu habe auch noch nicht stattgefunden. „Wir machen jetzt zuerst das BKA-Gesetz“, sagte der Sprecher, zu einem „geeigneten Zeitpunkt“ werde dann das Verfassungsschutzgesetz folgen. Politisch abgestimmt sind die Vorschläge für den Verfassungsschutz damit noch nicht, weder hausintern noch in der Koalition.

Gegen die vorgesehenen Spähbefugnisse für das Bundeskriminalamt sprechen sich in der SPD eine Reihe von Innenpolitikern auf Bundes- wie auf Landesebene aus. Am Dienstag werden die Innenexperten der SPD-Bundestagsfraktion und möglicherweise auch die SPD- Fraktion als Ganze die umstrittenen Passagen beraten. Am Wochenende verteidigten sowohl Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wie der Innenexperte der Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, den Spähangriff gegen die Kritik.

Der Verfassungsschutz ist sowohl auf Länder- wie auf Bundesebene in Ausnahmefällen bereits befugt, nachrichtendienstliche Mittel auch innerhalb von Wohnungen einzusetzen. Welche erweiterten Befugnisse durch das Bundesverfassungsschutzgesetz dazu kämen, ist deshalb noch nicht klar. Der SPD-Innenpolitiker Klaus-Uwe Benneter jedoch nennt die den BKA-Regeln nachgezogenen Spähbefugnisse auch für den Verfassungsschutz schon jetzt „problematisch“. Der „tiefste Eingriff“ in die Unverletzlichkeit der Wohnung setze ganz konkrete Verdachtsmomente voraus. „Bei solchen ganz konkreten Verdachtsmomenten aber ist nicht mehr der Geheimdienst, sondern die Polizei zuständig“, warnte Benneter.

Neben dem BKA-Gesetz und dem Bundesverfassungsschutzgesetz (bei dem noch nicht feststeht, ob es auch die Online-Razzia enthalten soll), hat jetzt Bundesjustizministerin Zypries, wie berichtet, einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Vorbereitung von Terroranschlägen künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden können. Der Entwurf ist nach Zypries’ Angaben innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmt, wie die „Bild am Sonntag“ berichtet. Als Vorbereitungshandlungen gelten die Ausbildung in einem Terror-Lager, die Beschaffung von Sprengstoff, sowie die Finanzierung eines Terror-Anschlags. Strafbar werden danach auch, Anleitungen zum Bombenbau ins Internet zu stellen oder solche Anleitungen herunterzuladen. Die Union dringt zudem auf eine verdeckte Wohnungsdurchsuchung.

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