zum Hauptinhalt

Politik: Datschen-Gesetz: Die Pacht wird nicht billiger

Im jahrelangen Streit zwischen Eigentümern und Nutzern ostdeutscher Datschen-Grundstücke über die Pachthöhe bleibt es bei den bisherigen gesetzlichen Regelungen. Die so genannte Nutzungsentgeltverordnung von 1997 wird nicht geändert.

Im jahrelangen Streit zwischen Eigentümern und Nutzern ostdeutscher Datschen-Grundstücke über die Pachthöhe bleibt es bei den bisherigen gesetzlichen Regelungen. Die so genannte Nutzungsentgeltverordnung von 1997 wird nicht geändert. Das beschloss die Bundesregierung am Mittwoch in Berlin auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens und der Anhörung von Verbänden.

Wie ein Sprecher des Justizministeriums mitteilte, werden Klagen von Datschenverpächtern über zu niedrige Entgelte und auch Vorwürfe der Nutzer, die Pacht habe sich zu hoch entwickelt, als unberechtigt angesehen. Inzwischen habe sich ein "echter Markt" mit einem kalkulierbaren Preisniveau herausgebildet. Von einer überhöhten Belastung für die Mieter könne nicht gesprochen werden. Die Zahl der Pächter, die Datschen wegen der Pachthöhe aufgegeben habe, sei sehr gering. Offen seien aber noch die Konsequenzen, die aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 1999 zu ziehen sind. Das Gericht hatte damals verfügt, dass sich die Datschen-Pächter, die einen langjährigen Kündigungsschutz genießen, an den Erschließungskosten beteiligen müssen. Über diese Frage soll jetzt in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter beraten werden.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) kritisierte die Entscheidung des Bundes. Das vom Justizministerium eingeholte Rechtsgutachten sei "sehr, sehr mangelhaft und zu mindestens 80 Prozent fehlerhaft", sagte VDGN-Präsident Eckhart Beleites. So werde in dem Gutachten die Zahl der betroffenen Freizeitgrundstücke viel zu niedrig und die Zahl der Streitfälle zu gering angegeben. "Die Entscheidung ist durchweg eine Enttäuschung", sagte er.

Beleites sprach von einem Gefälligkeitsgutachten für das Ministerium, damit dieses nichts verändern müsse. Folge der Beibehaltung der Nutzungsentgeltverordnung von 1997 werde sein, dass Nutzer der Datschen-Grundstücke bei weiter steigenden Pachten nur mit großen Problemen aus ihren Verträgen aussteigen könnten. Es sei davon auszugehen, dass viele Eigentümer, die sich wegen möglicher Änderungen zurückhielten, nun die Pachtschraube wieder erheblich anziehen werden.

Nach Darstellung von Beleites gibt es in den neuen Ländern noch weit mehr als eine Million Datschengrundstücke. Zu DDR-Zeiten waren es 2,6 Millionen. Unmittelbar nach der Wende habe die Pacht in den neuen Länder noch bei acht bis zehn Pfennigen pro Quadratmeter im Jahr gelegen. Heute schwankten die Nutzungsentgelte zwischen einer Mark in Sachsen und fünf bis sechs Mark an der Ostseeküste und im Raum Berlin. Absolute Spitzenwerte lägen bei 23 Mark.

Zur Startseite