zum Hauptinhalt
Ein jugendlicher Flüchtling in einem Haus für unbegleitete Minderjährige in Neumünster.

© Carsten Rehder/dpa

Update

Dauerstreit um Asylpaket II: CDU-Parteivize Strobl fordert weitere Verschärfung

Thomas de Maizière (CDU) und Heiko Maas (SPD) bemühen sich um einen Kompromiss beim Familiennachzug. CDU-Vize Thomas Strobl fordert weitere Verschärfungen - offenbar ohne Rückendeckung Angela Merkels.

Die Sache soll „unaufgeregt“ geregelt werden – zumindest darin waren sich alle Beteiligten einig. Denn kaum war der monatelange Streit um die Verschärfung des Asylrechts beigelegt und das so genannte Asylpaket II vom Kabinett abgesegnet, kam es in der Regierungskoalition zu neuen Irritationen. Entgegen den ursprünglichen Wünschen der SPD dürfen dem am Mittwoch gebilligten Text zufolge möglicherweise auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ihre Eltern zwei Jahre lang nicht nach Deutschland holen. Das Problem sollen Anfang der Woche nun Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) klären. Dabei soll es um „Fragen des Umfangs und der rechtlichen Einordnung des Familiennachzugs für unbegleitete Minderjährige mit subsidiärem Schutzstatus“ gehen, wie Sprecher beider Minister am Sonntag übereinstimmend mitteilten.

Strobl: Unbefristetes Aufenthaltsrecht frühestens nach fünf Jahren

Inzwischen wird allerdings in der CDU-Führung der Ruf nach weiteren Verschärfungen des Asylrechts laut. CDU-Vize Thomas Strobl forderte, Asylbewerbern das unbefristete Aufenthaltsrecht künftig frühestens nach fünf Jahren und nur unter klaren Bedingungen zu ermöglichen. Thomas Strobl forderte, Asylbewerbern das unbefristete Aufenthaltsrecht künftig frühestens nach fünf Jahren und nur unter klaren Bedingungen zu ermöglichen. Allerdings teilt Bundeskanzlerin und CDU-Parteichefin Angela Merkel diese Forderung offenbar nicht, sondern setzt auf eine einvernehmliche Lösung mit der SPD. Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz sagte am Montag, die Kanzlerin begrüße, dass Innenminister de Maizière und Justizminister Maas nun die "Detailfrage" des Familiennachzugs gemeinsam lösen wollten.

Damit machte Merkel sich die Position ihres Stellvertreters Strobl nicht zu eigen. Nach dessen Vorstellungen sollten die Betreffenden für ein Daueraufenthaltsrecht „einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können“, Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung besitzen und keine Straftaten begangen haben. Zudem sollten sie „mit 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können“. „Das Recht, unbefristet in Deutschland zu sein, sollte es nicht zum Nulltarif geben“, sagte Strobl der „Welt“ (Montag). Die bestehende Regelung schaffe keine Integrationsanreize, sondern sei ein Integrationshindernis: „Wer als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt ist und hier drei Jahre lebt, darf unbefristet in Deutschland bleiben. Nach drei Jahren bekommt man praktisch automatisch ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht - ob man sich bemüht hat, wenigstens Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, oder nicht, ob man sich bemüht hat, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, oder nicht.“

Am Wochenende stand zunächst die Frage im Mittelpunkt, wie der Patzer mit dem Familiennachzug für unbegleitete Flüchtlinge überhaupt passieren konnte. Erst durch einen ARD-Bericht hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel am Freitagabend nach eigenen Angaben erfahren, dass er und die anderen SPD-Minister offenbar einer Regelung zugestimmt hatten, die seine Partei eigentlich nicht wollte: Auf eine zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge, die nur subsidiären Schutz genießen, also weder asylberechtigt noch Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention sind, hatte sich Gabriel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer Ende Januar verständigt. Eine Ausnahme für minderjährige Flüchtlinge wird in dem knapp einseitigen Beschluss nicht erwähnt. Nach Ansicht der SPD hatte man sich aber auf diese Ausnahme schon im November verständigt – auf ausdrücklichen Wunsch der Sozialdemokraten.

Umstrittene Passage nicht in letzter Minute geändert

Die betreffende Passage in dem vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf wurde nach Tagesspiegel-Recherchen keineswegs in letzter Minute geändert, sondern findet sich bereits in einem Referentenentwurf vom 19. November. In dem Absatz, mit dem das Aufenthaltsgesetz geändert und der Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutz ausgesetzt wird, sind die Minderjährigen nicht erwähnt. In einer früheren Version des Textes dagegen wird dieser Gruppe explizit der Elternnachzug untersagt. Nach Protesten aus der SPD wurde dies offenbar abgeändert.

Die Version, die am Ende stehen blieb, lässt sich nun wohl so interpretieren, dass auch Kinder und Jugendliche ihre Familien nicht nachholen dürfen. Die Frage, wie das, was das Kabinett beschlossen hat, eigentlich zu verstehen ist, müssen die Minister de Maizière und Maas nun so schnell wie möglich klären. Die Regierungspressekonferenz am Montag brachte Klarheit darüber, wo der Fehler passiert war. Eine Sprecherin des Justizministerium sagte, nicht ihr Haus, sondern das Familienministerium sei zuständig für das Thema Familiennachzug. Die Sprecherin des Familienministeriums bestätigte, dass ihr Haus die Bedeutung der Änderung falsch eingeschätzt habe. Zur Frage, ob dieser Fehler personelle Konsequenzen nach sich ziehen werde, erklärte die Sprecherin: "Dazu kann ich jetzt nichts sagen."

Nur wenige Minderjährige erhalten subsidiärem Schutz

Betroffen wären in jedem Fall vergleichsweise wenige Flüchtlinge. Im Jahr 2014 erhielten 214 Minderjährige subsidiären Schutz. Genaue Zahlen für 2015 gibt es noch nicht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false