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Politik: DDR-Alteigentümer erhalten höhere Entschädigung

Jena Frühere Eigentümer von Grundstücken, auf denen zu DDR-Zeiten Neubaugebiete errichtet wurden, haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Sie sollte sich am Wert eines baureifen Grundstücks oder an einem bereits vorhandenen allgemeinen Bodenrichtwert orientieren.

Jena Frühere Eigentümer von Grundstücken, auf denen zu DDR-Zeiten Neubaugebiete errichtet wurden, haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Sie sollte sich am Wert eines baureifen Grundstücks oder an einem bereits vorhandenen allgemeinen Bodenrichtwert orientieren. Mit dieser Entscheidung sprach am Montag das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena einer Klägerin für ihr früheres, 375 Quadratmeter großes Grundstück eine doppelt so hohe Entschädigung zu, als ihr bislang von der Stadt Erfurt gewährt wurde.

Damit verwarf das Gericht die Praxis einiger ostdeutscher Kommunen, die bei Entschädigungszahlungen dieser Art nur einen Durchschnittswert aller Flächen in dem jeweiligen Neubaugebiet – also auch Wegen und Grünanlagen – zugrunde gelegt hatten. Hintergrund ist das Bodensondernutzungsgesetz von 1993, mit dem DDR-Unrecht wiedergutgemacht werden sollte. Weil bei der Errichtung oft großflächiger Neubaugebiete im so genannten „komplexen Wohnungsbau“ damalige Eigentumsverhältnisse zumeist ignoriert wurden, sah dieses Gesetz nachträgliche Entschädigungen für betroffene Grundstückseigentümer vor. Bei deren Berechnung setzten manche Kommunen offenbar zu niedrige Bodenwerte an. Nach Auskunft eines OLG-Sprechers können jedoch nur diejenigen früheren Grundstücksbesitzer auf höhere Entschädigungen hoffen, die rechtzeitig Einspruch gegen den damaligen Entschädigungsbescheid eingelegt haben. Er konnte keine Aussage dazu machen, wie viele Fälle in den neuen Bundesländern davon betroffen sein könnten.

(AZ: 9 U 264/01) sc

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