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Politik: DDR-Häftlinge klagen in Karlsruhe Gleichbehandlung mit NS-Opfern bei Rentenansprüchen gefordert

Berlin. Ehemalige politische Häftlinge der DDR haben Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie im Gegensatz zu ehemaligen NS-Häftlingen keine monatliche Opferrente erhalten.

Berlin. Ehemalige politische Häftlinge der DDR haben Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie im Gegensatz zu ehemaligen NS-Häftlingen keine monatliche Opferrente erhalten. Nach Angaben der Landesgruppe Niedersachsen der „Vereinigung der Opfer des Stalinismus“ fühlen sich die Kläger im Vergleich zu politischen Häftlingen der Nationalsozialisten, die in der DDR lebten, ungerecht behandelt. Die NS-Opfer erhielten in der DDR eine Ehrenpension, die nach der Wiedervereinigung weiter gezahlt wird. Die Höhe der Pension beträgt 716 Euro monatlich. Ehemalige politische Häftlinge der DDR erhalten hingegen für jeden Haftmonat eine einmalige Entschädigung von 307 Euro.

„Wir halten es für verfassungswidrig, dass zwischen NS- und DDR-Opfern ein Unterschied gemacht wird“, sagt Jochen-Konrad Fromme, CDU-Bundestagsabgeordneter und Anwalt der Kläger. Der Vorsitzende der Vereinigung politischer Verfolgter, Jürgen Schmidt-Pohl, unterstützt die Klage. „Ich setze aber viel mehr auf die Politik“, so Schmidt-Pohl. Er ist zuversichtlich, dass die Union im Falle eines Wahlsieges einer Rente zustimmen wird. Im Mai 2001 hatte die Union bereits einen Gesetzesvorschlag eingebracht, in dem 1000 Mark monatlich als Ehrenpension vorgesehen waren. Die Kosten wurden mit 1,5 Milliarden Mark veranschlagt. Die Regierung lehnte den Vorschlag ab. Auch Fromme will die Politik weiter unter Druck setzen. Per Brief forderte er alle Parteivorsitzenden zu einer Stellungnahme zu der Opferrente auf. Matthias Eggert

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