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Politik: DDR-Vize-Generalstaatsanwalt Borchert verhandlungsunfähig

Der Prozess wegen Anstiftung zur Rechtsbeugung gegen den früheren DDR-Vize-Generalstaatsanwalt, Karl-Heinrich Borchert, ist am Montag nach knapp zweijähriger Dauer wegen derzeitiger Verhandlungsunfähigkeit geplatzt. Die 11.

Der Prozess wegen Anstiftung zur Rechtsbeugung gegen den früheren DDR-Vize-Generalstaatsanwalt, Karl-Heinrich Borchert, ist am Montag nach knapp zweijähriger Dauer wegen derzeitiger Verhandlungsunfähigkeit geplatzt. Die 11. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts hat das Verfahren am Montag ausgesetzt. Der 69-jährige Jurist soll laut Anklage in den 80er Jahren Leitlinien zur systematischen Strafverfolgung ausreisewilliger DDR-Bürger mitverfasst haben. Borchert hält sich nach einer Operation zur Kur im tschechischen Marienbad auf. Zurzeit ist nicht absehbar, ob das Verfahren gegen Borchert eines Tages neu aufgerollt werden kann, sagte die Vorsitzende Richterin Dagmar Beyer.

Ursprünglich waren vier führende DDR-Juristen wegen Anstiftung zur gesetzwidrigen Strafverfolgung Ausreisewilliger angeklagt. Gleich zu Beginn im November 1997 waren der frühere Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Günter Sage, und einer seiner Mitarbeiter wegen Krankheit ausgeschieden. Jetzt sitzt nur noch eine frühere Abteilungsleiterin der DDR-Staatsanwaltschaft im Alter von 69 Jahren auf der Anklagebank.

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