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Auch im Volkswagenwerk in Zwickau brachte der inzwischen beigelegte Lieferstopp zweier Teilehersteller die Produktion durcheinander.

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Debatte nach VW-Streit: Wer soll für die Kurzarbeit zahlen?

Der Volkswagen-Konzern wollte im inzwischen beigelegten Streit mit einem Zulieferer von Kurzarbeit Gebrauch machen - und verärgerte damit Teile der Politik. Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs forderte, die gesetzlichen Regelungen zu überprüfen.

Für die Kosten der Kurzarbeit kommen die Beitragszahler in der Arbeitslosenversicherung auf, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn ein Betrieb infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter reduzieren muss, kann er bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) Kurzarbeitergeld beantragen. Damit sollen die Lohneinbußen der Beschäftigten zumindest teilweise ausgeglichen werden: Kurzarbeiter erhalten 60 Prozent ihres ausgefallenen Lohns ersetzt, mit Kindern sogar 67 Prozent (analog zu den Regelungen im Arbeitslosengeld I).

Wegen des Lieferstopps hat Volkswagen in den vergangenen Tagen begonnen, in mehreren Werken die Produktion zu drosseln. Für knapp 28 000 Mitarbeiter wurden nach Angaben des Konzerns „Flexibilisierungsmaßnahmen bis hin zu Kurzarbeit“ vorbereitet. Am Standort Emden ist die Produktion bereits seit Donnerstag runtergefahren worden, am Montag folgten Teilbereiche des VW-Stammwerks in Wolfsburg sowie der Werke in Zwickau und Braunschweig. In den kommenden Tagen sollten die Standorte Kassel und Salzgitter folgen. Dank der Einigung mit den Zulieferfirmen dürfte das Thema aber bald erledigt sein.

Kurzarbeit ist eingeführt worden, damit Unternehmen auf einen Auftragseinbruch reagieren können, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. In der Finanzkrise ab 2007 trug das Instrument dazu bei, dass Deutschland vergleichsweise gut durch die Krise kam. Es gibt verschiedene Gründe, die Gewährung von Kurzarbeitergeld zu rechtfertigen. Das ist laut einer BA-Broschüre der Fall, wenn es zu einem Arbeitsausfall aufgrund eines Mangels an Rohstoffen oder Halbfertigwaren kommt. Es kann auch beantragt werden, wenn der Arbeitsausfall durch „außergewöhnliche Witterungsverhältnisse“ verursacht wird – also etwa ein Hochwasser.

Dass Volkswagen nun davon Gebrauch machen wollte, verärgert Teile der Politik. Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs forderte, die geltenden gesetzlichen Regelungen zu überprüfen. „Es kann nicht sein, dass ein Großkonzern in einer solchen Situation Kurzarbeitergeld beantragt und sich damit offensichtlich gute Chancen ausrechnet“, sagte der CDU-Politiker. Hier sei es um einen Machtkampf zwischen einem großen Automobilkonzern und einem Zulieferer und um falsche Management-Entscheidungen gegangen, nämlich einer offensichtlich mangelnden Diversifizierung von Lieferketten. „Es ist aber nicht einzusehen, warum unbeteiligte Arbeitnehmer und Arbeitgeber über das Kurzarbeitergeld für Fehlentscheidungen eines einzelnen Unternehmens aufkommen sollen.“ Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Bernd Westphal, hingegen bezeichnete die möglichen Zahlungen als „korrekt“. In diesem Streit könnten die Arbeitnehmer am wenigsten für das Problem. Würde es zu Entlassungen kommen, wären die Kosten für das Gemeinwesen weitaus größer. Cordula Eubel

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