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Hass im Netz - wird aus Vorsicht bald mehr gelöscht als juristisch geboten?

© imago/Ralph Peters

Debatte um #Hatespeech: "Deklaration für die Meinungsfreiheit" gegen Gesetz von Heiko Maas

Schränkt das von Justizminister Maas geplante Gesetz gegen Hassrede im Internet die Meinungsfreiheit ein? Wirtschaftsverbände, Netzpolitiker, Bürgerrechtler und Juristen sehen diese Gefahr.

Mit einer „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ haben sich Wirtschaftsverbände, netzpolitische Vereine, Bürgerrechtler und Juristen gegen das geplante Gesetz gegen Hassrede im Internet gewandt. In der am Dienstag in Berlin veröffentlichten Erklärung bringen die Unterzeichner ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. Sie warnen vor katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vom Bundestag verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf wurde Anfang April vom Bundeskabinett gebilligt.

Zu den Unterzeichner der Deklaration gehören unter anderen der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Bundesverband Digitale Wirtschaft, der Verband der Internetwirtschaft (eco), der Chaos Computer Club, die Amadeu-Antonio-Stiftung und Reporter ohne Grenzen. Auch eine Reihe von Juristen hat die Deklaration unterschrieben.

Maas' Entwurf "stellt Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage"

Es sei eine politische Gesamtstrategie notwendig, um das Aufkommen von Hassrede und absichtliche Falschmeldungen im Netz einzudämmen, betonen die Unterzeichner. Zwar bestehe Handlungsbedarf, aber der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) genüge nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. „Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage“, erklärt die Allianz der Gesetzeskritiker.
Mit dem Gesetz will die Regierungskoalition gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken vorgehen. Geplant sind Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, wenn Plattformbetreiber wie Facebook offensichtlich strafbare Inhalte nicht oder zu spät löschen. Zudem sollen die Unternehmen verpflichtet werden, ein Beschwerdemanagement aufzubauen und Transparenz über die Löschung herzustellen.

Die Gegner des NetzDG-Entwurfs befürchten, dass die Firmen aus Vorsicht mehr löschen werden als juristisch geboten. Auch die Bundesverbände der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger lehnen das Gesetz ab. (epd)

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