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Politik: Debatte um NPD-Verbot: Der Ruf geht vor (Kommentar)

Soll beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsradikalen NPD beantragt werden? Die Debatte darüber ist angesichts der zunehmenden Zahl von Gewaltdelikten gegen Ausländer und soziale Randgruppen für den inneren Frieden unseres Landes wichtig.

Soll beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsradikalen NPD beantragt werden? Die Debatte darüber ist angesichts der zunehmenden Zahl von Gewaltdelikten gegen Ausländer und soziale Randgruppen für den inneren Frieden unseres Landes wichtig. Nicht wenige Beobachter sehen in den Nationaldemokraten eine Partei, die geistig den Boden für die Fremdenfeindlichkeit bereitet, sich zunehmend auch für Skinheads und Neonazis öffnet und auch dadurch ein Kristallisationspunkt der Gewalt wird. Der Meinungsstreit über den Sinn eines Verbotsantrages wird vor allem deshalb kontrovers geführt, weil man sich eines Erfolges nicht sicher sein kann. Würde das BVG aber einen solchen Antrag ablehnen, käme dies einem Freibrief für die NPD gleich und würde ihr eine Aura der Legitimität verleihen. Das wäre fatal. Dennoch wäre es falsch, aus Angst vor einer juristischen Niederlage nicht einmal die Erfolgschancen eines Verbotsantrages zu prüfen. Die NPD von heute ist nicht mehr die kleinbürgerlich-nationalpathetische Bewegung der späten 60er Jahre. Wenn der Verfassungsschutz und der für ihn verantwortliche Minister zu der Überzeugung kommen, dass die NPD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, muss der Verbotsantrag gestellt werden. Dann darf nicht mehr die Frage der politischen Opportunität entscheidend sein, sondern der Schutz des guten Rufes der Bundesrepublik Deutschland.

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