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Sterbezimmer in der Schweiz. Dort ist erlaubt, was in Deutschland verboten ist.

© dpa

Debatte um Sterbehilfe: Mit strengen Auflagen

Ärzte sollen beim Suizid assistieren dürfen. Das fordert eine Gruppe von namhaften Medizinern und Ethikern.

Der Mann weiß, wovon er spricht: Gian Domenico Borasio ist einer der bekanntesten europäischen Palliativmediziner und begleitete jahrelang in München Sterbende. Am Dienstag hat Borasio zusammen mit drei namhaften Medizinethikern einen Vorschlag für ein Gesetz zur Sterbehilfe präsentiert. Sie fordern, diese unter Strafe zu stellen. Für Ärzte und nahe Angehörige soll aber eine Ausnahme gemacht werden, wenn „der Patient an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidet“.

Die Beihilfe zum Suizid ist derzeit in Deutschland erlaubt – vorausgesetzt, der Betroffene handelt aus freiem Willen und tötet sich selbst. Im Herbst will der Bundestag über ein Gesetz zur Sterbehilfe beraten. Dabei geht es um die Frage, ob der assistierte Selbstmord generell verboten werden soll oder nur die kommerzielle Beihilfe.

Borasio, die Medizinethiker Ralf Jox und Urban Wiesing und der Medizinrechtler Jochen Taupitz stellen klar definierte Bedingungen für die ärztliche Hilfe auf: Der Arzt muss die Freiwilligkeit des Suizidwunsches im persönlichen Gespräch prüfen und den Patienten über alle, vor allem palliativmedizinische Alternativen informieren. Zudem muss ein weiterer unabhängiger Arzt hinzugezogen und eine Bedenkzeit von mindestens zehn Tagen eingehalten werden.

Viele Menschen haben Angst vor dem Verlust der Autonomie

Man wolle Rechtssicherheit für die Ärzte schaffen und die Freigabe einer gewerblichen Suizidbeihilfe verhindern, sagt Jochen Taupitz, Medizinrechtler und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. Denn die Bundesärztekammer hat sich in ihrer Ständeverordnung 2011 zwar klar positioniert: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Aber nur zehn der 17 Landesärztekammern haben diesen Satz übernommen, andere ihn abgeschwächt. Bayern und Baden-Württemberg ließen ihn sogar weg.

Vor allem aber wolle man das Thema durch den klaren gesetzlichen Rahmen enttabuisieren, sagen die Medizinethiker. Viele Patienten würden sich nicht trauen, ihre Suizidwünsche zu äußern. Aber erst wenn man offen darüber spreche, könne man Alternativen aufzeigen. „Das Ansprechen und Ernstnehmen des Wunsches hat an sich schon eine suizidpräventive Wirkung“, sagt Gian Domenico Borasio.

Der Vorschlag ist interessant – auch weil er ein Argument schwächt, das Gegner der Sterbehilfe gerne vorbringen. Viele Menschen hätten vor allem Angst vor Schmerzen am Ende des Lebens, behaupten zum Beispiel die Kirchen. Deshalb müsse man die Patienten über die palliativmedizinischen Möglichkeiten der Schmerzlinderung informieren, dann würden die meisten von ihrem Wunsch nach Sterbehilfe abrücken. Auch mit der besten Palliativmedizin könne man nicht alle Menschen von ihrem Wunsch nach Suizidbeihilfe abbringen, halten Borasio und seine Mitstreiter dagegen. Das zeige sich in den Niederlanden, wo das Angebot an palliativmedizinischer Hilfe viel umfassender sei als in Deutschland. Und doch nehme dort eine steigende Zahl von Menschen Sterbehilfe und sogar die in den Niederlanden erlaubte Tötung auf Verlangen in Anspruch. Denn viele Menschen treibe die Angst vor dem Verlust der Autonomie mindestens genauso um wie die Angst vor Schmerzen, sagt Borasio. Sie wollen ihre Todesumstände kontrollieren.

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