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Bild aus der Kölner Silvesternacht 2016/17

© dpa

Debatte um straffällige Ausländer: Ein Gastrecht gibt es nicht

Ob Raed Saleh oder Sahra Wagenknecht: Vertreter etablierter Parteien bedienen sich eines populistischen Begriffs - mit entsprechenden Folgen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ronja Ringelstein

Vor ziemlich genau einem Jahr schlug Sahra Wagenknecht eine Welle der Empörung entgegen. „Wer Gastrecht missbraucht, hat Gastrecht verwirkt“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken damals mit Blick auf die Ereignisse auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht. Rechte Rhetorik warf man ihr vor. Dabei hatte sie doch eigentlich nur die Kanzlerin wiederholt: „Ja, man verwirkt sein Gastrecht“, hatte Angela Merkel (CDU) nur wenige Tage vor Wagenknecht aus demselben Anlass gesagt

Ähnlich drückte sich am vergangenen Donnerstag nun auch der Berliner SPD-Fraktionschef Raed Saleh in seiner feurigen Rede nach der Regierungserklärung Michael Müllers (SPD) im Abgeordnetenhaus aus: „Wir haben erlebt, wie einige Flüchtlinge versucht haben, einen Obdachlosen anzuzünden. Das sind Leute, die menschliche Werte brutal missachten, und diese Leute haben meiner Meinung nach ihr Gastrecht verwirkt.“ Dass die AfD den Begriff schon vor der Silvesternacht vor einem Jahr benutzt hatte – geschenkt.

Anscheinend sind sich parteiübergreifend also alle einig: Bei einem Flüchtling, der Böses tut, ist es vorbei mit der Gastfreundschaft. „Natürlich!“, werden sich viele Bürger denken und den Politikern Recht geben. Einen Menschen anzünden zu wollen, ist eine so abscheuliche Tat, Menschen, die Derartiges tun, wollen wir in unserem Land nicht. Der Impuls ist verständlich und die Formel so einfach. Wer Gastrecht missbraucht, hat Gastrecht verwirkt. Nur eine Wahrheit bleibt dabei auf der Strecke: Ein Gastrecht gibt es nicht. Das Asylrecht ist in der deutschen Verfassung verankert. Es ist keine Nettigkeit, dass es das gibt. Raed Saleh hätte also besser etwas gesagt wie: „Wer gegen das Gesetz verstößt, der wird strafrechtlich verfolgt und wer eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, sollte abgeschoben werden!“

Debatte auf der Grundlage von Emotionen, nicht Fakten

Doch damit hätte Saleh eben niemanden elektrisiert, den Regierenden wohl kaum in den Schatten gestellt. Der Sozialdemokrat hat sich damit eines simplen populistischen Tricks bedient. Die Vereinfachung auf einen politischen Slogan lässt die Dinge klarer wirken, dabei verwischt sie eigentlich die so wichtigen Konturen, um eine Debatte auf der Grundlage von Fakten zu führen, anstelle von Emotionen. Doch eben die wollte er hervorrufen.

Auch wenn man Raed Saleh die besten Absichten unterstellt und annimmt, er habe nur ausdrücken wollen, weil manche sich schlimm verhielten, müssten viele leiden, so wird sich doch vor allem das Schlagwort Gastrecht im kollektiven Gedächtnis verankern. Es hat jetzt schon Einzug gefunden in den allgemeinen Sprachgebrauch. Das sieht man daran, dass Wagenknecht vor einem Jahr noch aufgefordert wurde, lieber der ohnehin rechtspopulistischen AfD beizutreten, Saleh nun hingegen für seine klaren Worte Applaus und Dank erntet. Es ist ein normales Wort in der Debatte um straffällige Flüchtlinge geworden. Doch das ist gefährlich.

Sollen wir Bürger uns selbst für unsere Gastfreundschaft auf die Schulter klopfen? Wollen Politiker mit dieser Rhetorik eine Anspruchshaltung vermitteln: Ich, der Deutsche, darf von dir, dem Ausländer erwarten, dass du dich richtig verhältst, weil du Gast bist? Politiker sollten sich hüten, den Bürgern diese falsche Annahme in regelmäßigen kleinen Dosen einzuflößen wie ein langsam wirkendes Gift. Denn vielmehr richtig wäre: Ich, der Deutsche und du, der Ausländer, wir dürfen von jedem erwarten, dass er sich richtig verhält, weil es Gesetze gibt.

In der Debatte sollten Besonnenheit und Sachlichkeit vorherrschen

Zugegeben, es ist kompliziert mit diesen ganzen Begrifflichkeiten. Asyl, Flüchtling, Migration, Zuwanderung – es gibt so viele und sie alle werden durcheinander geworfen, je nach politischer These. Nur ist bei all den juristischen Worten eben keines „Gastrecht“ oder „verwirken“.

Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert hingegen den Flüchtling: Der, der aus Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung flieht. Dass auch vor Krieg Fliehende als Flüchtlinge anzusehen sind, ist Teil des humanitären Völkerrechts, und auch der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen hat das immer wieder klar gemacht. Ein Flüchtling hat das Recht auf Sicherheit in einem anderen Land.

Und das Land hat das Recht, dafür zu sorgen, dass seine Gesetze beachtet und befolgt werden. „Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung und Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“, kann schon jetzt abgeschoben werden. Eine politische Diskussion darüber, die Hürden, um Verbrecher abzuschieben, herabzusetzen, mag man führen. CDU und SPD haben das vor einem Jahr bereits getan. Doch sollten in der Debatte Besonnenheit und Sachlichkeit vorherrschen.

Wer sich populistischer Parolen am Rednerpult bedient, darf sich nicht wundern, wenn sie ihm später an den Wahlkampfständen wieder begegnen – in der Mitte der Gesellschaft.

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