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Politik: Debatte zum Haushalt 2000

Für den Bundestag beginnt am Donnerstagt der Ernst des Lebens wieder. "Sparpaket, erster Teil" lautet die inoffizielle Überschrift über Punkt eins der Tagesordnung in der ersten Arbeitssitzung des Parlaments nach dem Umzug in Berlin.

Von Robert Birnbaum

Für den Bundestag beginnt am Donnerstagt der Ernst des Lebens wieder. "Sparpaket, erster Teil" lautet die inoffizielle Überschrift über Punkt eins der Tagesordnung in der ersten Arbeitssitzung des Parlaments nach dem Umzug in Berlin. Für Finanzminister Eichel (SPD) wird die Debatte gewissermaßen der Probelauf vor der Haushaltsdebatte 2000. Aber auch die Opposition betrachtet die Aussprache über die nächsten Stufen der Ökosteuer, die geplanten höheren Familienleistungen und die Besteuerung von Kapital-Lebensversicherungen als Warmlaufen vor den Rededuellen der Großen in der kommenden Woche. Nicht Unionschef Wolfgang Schäuble, sondern sein erster Stellvertreter, der CSU-Landesgruppenchef Glos, führt die Rednerliste an.

Dabei geht es um Vorhaben, die sich für viele Bürger unmittelbar bemerkbar machen werden. Das gilt vor allem für die Ökosteuer. Nachdem die rot-grüne Koalition die Mineralölsteuer schon im ersten Schritt um sechs Pfennig je Liter angehoben hatte, sollen nun vier weitere Sechs-Pfennig-Schritte bis 2003 folgen. Ab November 2001 soll eine Strafsteuer von drei Pfennig pro Liter auf besonders schwefelhaltigen Kraftstoff erhoben werden. Angehoben wird schließlich auch die Stromsteuer von 2000 bis 2003 um jeweils 0,5 Pfennig pro Kilowattstunde. Von der ursprünglichen Forderung der Grünen, die Ausnahmeregel für das Produzierende Gewerbe und andere Wirtschaftszweige schrittweise wieder abzuschaffen, ist inzwischen nicht mehr die Rede. Als Einnahmen kalkuliert die Regierung Summen zwischen 5,1 Milliarden Mark im Jahr 2000 und 21,3 Milliarden Mark im Jahr 2003. Sie sollen benutzt werden, um die Sozialversicherungsbeiträge weiter zu senken.

Für Familien mit Kindern wird sich der zweite Tagesordnungspunkt unmittelbar auf die Haushaltskasse auswirken. Das Gesetz zur Familienförderung sieht ab 2000 eine Anhebung des Kindergelds um 20 auf 270 Mark pro Monat für das erste und zweite Kind vor. Außerdem dürfen die Eltern künftig für jedes Kind, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, jährlich einen Freibetrag von 3024 Mark bei der Steuererklärung geltend machen. Eltern behinderter Kinder erhalten darüber hinaus unter bestimmten Bedingungen auch für volljährige Kinder noch einen Freibetrag von 1080 Mark und 30 Mark Kindergeld. Die Neuregelung, die den Staat anfangs 3,8 und ab 2003 5,5 Milliarden Mark kostet, entspringt weniger einer programmatischen Absicht der Koalition als vielmehr einer Pflicht, die das Verfassungsgericht der Regierung auferlegt hat. Noch ungeklärt ist, wie eine weitere Auflage der Karlsruher Richter erfüllt wird. Ab 2002 muss der Staat nämlich nicht nur den Betreuungsbedarf, sondern auch den Erziehungsbedarf eines Kindes steuermindernd berücksichtigen.

Dritter Gesetzentwurf im Bunde ist das "Steuerbereinigungsgesetz 1999" - eine Sammlung meist technischer Rechtsänderungen. Doch ein dicker Brocken verbirgt sich darin: die umstrittene Besteuerung von Kapital-Lebensversicherungen. Bisher waren die Erlöse aus Lebensversicherungen steuerfrei, egal ob die Versicherung als Rente oder in einem einmaligen Betrag ausgezahlt wird. Die Regierung ist aber der Auffassung, dass Kapital-Lebensversicherungen nicht unbedingt der Alterssicherung dienen. Der Entwurf sieht daher vor, dass die Zins- und sonstigen Gewinne aus Kapitallebensversicherungen genauso wie Sparzinsen und andere Kapitaleinnahmen versteuert werden. Jeder Bürger darf aber einmal im Leben einen Freibetrag von maximal 30 000 Mark geltend machen. Die Regelung gilt auch nur für Neuverträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden.

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