zum Hauptinhalt
Das Gesamtdefizit der Universitätsklinika belief sich in den Jahren 2012 und 2013 auf mehr als 250 Millionen Euro.

© dpa

Debatte zur Krankenhausreform: Begrenzte Hoffnung für Universitätskliniken

Während wichtige Teile des geplanten Reformpakets frühestens in einigen Jahren ihre Wirkung entfalten werden, drohen den Kliniken schon bald "teils drastische Budgetkürzungen", so der Verband der Universitätsklinika Deutschlands. Weitere Einsparungen kämen einer "Katastrophe" gleich. Ein Debattenbeitrag

Mit der angekündigten Reform sollen in der Krankenhauspolitik wichtige ordnungspolitische Weichen neu gestellt werden. Hierzu gehört etwa die Möglichkeit, Qualität verstärkt als Instrument der Krankenhausplanung und -finanzierung zu nutzen. Gefördert werden sollen außerdem Kliniken, die sich stark in der Notfallversorgung engagieren oder als spezialisierte Zentren besondere Aufgaben übernehmen. Das ist positiv. Am Ende muss sich die Reform aber auch daran messen lassen, ob sie die Universitätsklinika insgesamt besser finanziert. Leider besteht hier wenig Hoffnung.

Im Gegenteil: Den teilweise positiven Regelungen für die Uniklinika stehen Kürzungen und neue Abschläge gegenüber. Niemand kann im Moment verlässlich vorhersagen, wie all diese Maßnahmen in Summe wirken. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Universitätsklinika am Ende finanziell schlechter dastehen als heute. Das wäre eine Katastrophe. Bereits heute schreiben die meisten Unikliniken rote Zahlen. Das Gesamtdefizit für die Jahre 2012 und 2013 liegt bei über einer Viertelmilliarde Euro.

Ralf Heyder, Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V.
Ralf Heyder, Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V.

© VUD

Eine abschließende Bewertung der Finanzwirkungen des Gesetzes ist deshalb nicht möglich, weil der Gesetzgeber viele Umsetzungsmaßnahmen an die Selbstverwaltung delegiert. Die signalisiert schon jetzt, dass die Umsetzung wichtiger Maßnahmen wie die bessere Finanzierung der Notfallversorgung viel länger dauern wird als vom Gesetzgeber vorgesehen. Die für die Uniklinika relevanten Teile des Gesetzes werden deshalb selbst im günstigsten Fall erst 2017 oder gar 2018 wirken.

Dagegen greifen teils drastische Budgetkürzungen schnell und verbindlich: Ende 2016 werden mit dem Wegfall des Versorgungszuschlags die Entgelte für Krankenhausleistungen um 0,8 Prozent gekürzt. Zudem werden Leistungssteigerungen mit erheblichen Entgeltkürzungen bestraft. Das trifft die Uniklinika besonders hart, denn sie wachsen seit Jahren kontinuierlich, gerade in der Notfallversorgung.

Hinzu kommen zahlreiche widersprüchliche Regelungen im bislang vorliegenden Entwurf. Drei Beispiele:

Ausstattung mit Pflegepersonal

Es sollen über drei Jahre bis zu 300 Mio. Euro für die Schaffung von Pflegestellen zur Verfügung gestellt werden. Zugleich werden aber die Budgets der Krankenhäuser und damit auch ihr Spielraum für Personalausgaben durch den Wegfall des Versorgungszuschlags um 500 Mio. Euro gekürzt.

Notfallversorgung

Notfallversorgung soll stärker auf adäquat ausgestattete und qualifizierte Krankenhäuser konzentriert werden. Die sollen dann auch Zuschläge für die Teilnahme an der Notfallversorgung erhalten. Gleichzeitig werden aber Krankenhäuser, deren Fallzahlen steigen, mit massiven Abschlägen auf ihre Entgelte bestraft. Versorgt also eine Uniklinik mehr Notfälle, dann bekommt sie diese nicht mehr voll bezahlt. Es drohen zusätzliche Defizite. Die politisch gewollte Förderung der Notfallversorgung wird damit konterkariert.

Zentren-Bildung

Das Gleiche gilt für die politisch eigentlich erwünschte Konzentration von hochspezialisierten Versorgungsangeboten in Zentren, etwa für Seltene Erkrankungen oder Krebstherapien. Hier soll es einerseits Zuschläge für Zentren mit besonderen Aufgaben geben. Gleichzeitig sollen aber in den Zentren für die dort anfallenden Mehrleistungen die Entgelte gekürzt werden.

Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings
Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings

© TPM

Es zeichnet sich also ab, dass sinnvolle Ansätze im Referentenentwurf wie die Förderung der Notfallversorgung oder die Bündelung spezialisierter Versorgung in Zentren auf der Strecke bleiben. Übrig bliebe dann vor allem ein Einspargesetz. Wieder einmal.

Ralf Heyder ist Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD). Sein Beitrag erscheint im Rahmen der Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings zur Krankenhausreform. Alle Debattenbeiträge finden sie hier.

Andreas Westerfellhaus: Ohne Pflegepersonal keine Krankenhausversorgung

Ulrike Elsner: "Fehlanreize sind hier vorprogrammiert."

Bernhard Ziegler: Die Flucht vor unpopulären Entscheidungen

Dr. Harald Terpe MdB: Krankenkassen und Bundesländer sollten kooperieren

Armin Ehl: Die richtigen Stichworte, die falsche Umsetzung

Harald Weinberg MdB: Weniger Wettbewerb - Mehr Qualität!

Hilde Mattheis MdB: Gesetz schafft Verbesserungen für Patienten und Beschäftigte

Dr. Gerd Landsberg: Krankenhäuser müssen wohnortnahe Versorgung gewährleisten können!

Johann-Magnus v. Stackelberg: Es ist eine Reform, aber keine große.

Jens Spahn MdB: "Im Mittelpunkt stehen ohne Zweifel die Patienten"

Georg Baum: Ende der Sparpolitik: Kliniken brauchen mehr Investitionen

Ralf Heyder

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false