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"Die stärkere Ausrichtung auf die Qualität ist eine richtige Entwicklung. Maßnahmen sollten aber nicht vornehmlich auf Misstrauen, Kontrollen und Abschlägen aufgebaut werden."

© dpa

Debatte zur Krankenhausreform: Qualitative Krankenhausversorgung zukunftsfest ausgestalten und finanzieren

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sich die Situation der Kliniken weiter verschlechtern, prognostiziert der Deutsche Städtetag. Dabei spielen gerade kommunale Häuser als bedeutender Wirtschaftsfaktor und großer Arbeitgeber vor Ort eine gewichtige Rolle. Ein Debattenbeitrag

Die Städte erwarten von der aktuellen Krankenhausreform eine substantielle Unterstützung der örtlichen Krankenhausstrukturen. Die Städte sind für die Daseinsvorsorge ihrer Bevölkerung verantwortlich. Dazu gehört auch eine funktionierende Krankenhausversorgung. Das mag auf den ersten Blick akademisch klingen – aber spätestens dann, wenn diese vor Ort nicht mehr gewährleistet zu sein droht, wenden die Bürgerinnen und Bürger ihren Blick in Richtung ihrer Kommune. Viele Städte tragen zusätzlich in ihrer Funktion als Träger eigener Krankenhäuser eine besondere Verantwortung. Kommunale Krankenhäuser tragen nicht nur zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung bei, sie sind vor Ort auch wichtiger Wirtschaftsfaktor, großer Arbeitgeber und haben oft auch eine örtlich identitätsstiftende Funktion.

Der Deutsche Städtetag hat ganz konkrete Erwartungen an die anstehende Krankenhausreform. Sie muss insbesondere folgenden Anforderungen gerecht werden:

• Eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser, u. a. der unabwendbaren Personal- und Sachkostensteigerungen muss gewährleistet werden. • Bund und Länder müssen bei den Investitionskosten Mittel in bedarfsgerechter Höhe bereitstellen. • Neue Vorgaben und die Qualität betreffende Regeln müssen sachgerecht ausgestaltet werden und einhergehen mit einer regelhaft ausreichenden Finanzausstattung der Krankenhäuser. • Die medizinisch flächendeckende Versorgung und die Notfallversorgung müssen sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich sichergestellt und insbesondere im Krankenhausbereich zukünftig auch adäquat gegenfinanziert werden.

Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages
Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

© Georg J. Lopata, Deutscher Städtetag

Der gerade vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Krankenhausstrukturreform erfüllt diese Anforderungen in keiner Weise, sondern verschlechtert sogar die Situation in den Häusern. Hier muss im Gesetzgebungsverfahren noch unbedingt nachgebessert werden. Insbesondere dürfen der Versorgungszuschlag nicht entfallen und bestimmte Krankenhausvergütungen nicht weiter reduziert werden.

Die stärkere Ausrichtung auf die Qualität ist eine richtige Entwicklung. Maßnahmen sollten aber nicht vornehmlich auf Misstrauen, Kontrollen und Abschlägen aufgebaut werden. Es kann durchaus davon ausgegangen werden, dass alle Beteiligten ein Interesse an weiter verbesserter Qualität haben. Neben den Patienten an erster Stelle sind das auch die Krankenhäuser selbst.

Hinsichtlich der Finanzierung der laufenden Betriebskosten muss besser auf die Berücksichtigung von Lohnerhöhungen und Tarifsteigerungen geachtet werden. Bei der Mengenentwicklung wäre es wichtig, dass diese tatsächlich vollständig berücksichtigt und gegenfinanziert wird und nicht Krankenhäuser für ja durchaus erfreuliche Entwicklungen aus dem Bereich der Demografie und des medizinisch technischen Fortschritts negativ haftbar gemacht werden. Auch darf es nicht zu Absenkungstatbeständen kommen, die sich aus einer verbesserten Produktivität ergeben. Die Notfallversorgung im Krankenhaus muss endlich adäquat finanziert werden.

Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings
Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings

© TPM

Die Idee des Strukturfonds bietet zwar gute Ansätze auch hinsichtlich der Entwicklung einer örtlichen Versorgungsstruktur. Bei den grundsätzlich zu begrüßenden in Rede stehenden 500 Mio. Euro, die von Bundesebene hierfür bereitgestellt werden, ist jedoch zu beachten, dass diese nur fließen werden, wenn entsprechende Mittel von Landesebene analog bereitgestellt werden. Der Blick richtet sich deshalb auch auf die Länder, die aufgefordert sind, ihren Beitrag zu leisten. Ungelöst bleibt aber weiterhin, wie der milliardenschwere Investitionsstau grundsätzlich aufgelöst werden kann. Der Strukturfonds mit insgesamt maximal 1 Milliarde an verfügbaren Mitteln hilft hier nur in geringem Umfang.

Dr. Stephan Articus ist Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Sein Beitrag erscheint im Rahmen der Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings zur Krankenhausreform. Alle Debattenbeiträge finden sie hier.

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